Bezirk beugt sich dem Druck

Der Bezirk ebnet rechtlichen Weg für weitere Brandschutzprüfung, diesmal mit den Eigentümern

Von Erik Peter

Am Mittwoch früh wurden die Halteverbotsschilder rings um die Rigaer Straße 94 für diesen Donnerstag und Freitag wieder abgebaut. Später folgte auch die offizielle Rücknahme der ausgesprochenen Versammlungsverbotszone. Der geplante Großeinsatz mehrerer hundert Polizist*innen, die eine Begehung der Eigentümer und eines von ihnen beauftragten Brandschutzgutachters absichern sollten, ist gestrichen. Vorerst.

Nachdem am Dienstag der Bezirk mit einer Begehung durch seine eigene Brandaufsicht vorgeprescht war, um einen Großeinsatz überflüssig zu machen, ruderte das Bezirks­amt am Mittwoch in Teilen zurück. Auf Druck des Senats und des Verwaltungsgerichts ebnet er nun den rechtlichen Weg für eine erneute Brandschutzbe­gehung – diesmal unter Betei­ligung der Eigentümervertreter.

Laut einer Mitteilung des Bezirksamts wurde an diese eine präzisierte Anordnung erlassen, welche Bereiche des Hauses überprüft werden sollen. Diese umfasse nur bestimmte Bereiche des Hauses. Für eine pauschale Begehungserlaubnis sämtlicher Wohnungen fehle laut Bezirk die Rechtsgrundlage. Dies habe auch der Senat inzwischen eingesehen.

Auch der geforderten Duldungsanordnung an die Bewoh­­ne­r*in­nen werde der Bezirk nach­kommen, gegen diese können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden. Der Bezirk habe die Eigentümer um einen „neuen Termin zur Begehung der in der Anordnung genannten Wohnungen gebeten“, heißt es.

Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) kommt damit einer Senatsentscheidung vom Dienstag nach, die ihn aufgefordert hatte, die Begehung durch die Eigentümer zu ermöglichen. Andernfalls, so die Drohung des Senats, werde er die Angelegenheit selbst an sich ziehen. Auch das Verwaltungsgericht hatte den Eigentümern am Dienstag erneut das Recht zugesprochen, den Brandschutz im Haus selbst überprüfen zu können.

Auf Nachfrage der taz, warum sich die Anordnung an die Eigentümer durch die erfolgte Brandschutzprüfung nicht erledigt habe, hieß es: „Der Senat von Berlin hat als übergeordnete Behörde im Rahmen der Bezirksaufsicht eine direkte Anweisung an den Bezirk erteilt. Offenbar ist er damit der Einschätzung des Bezirks nicht gefolgt, dass sich die Anordnung damit erledigt habe.“ Gleichwohl hoffe der Bezirk, „dass der Senat diese Auffassung noch ändert, wenn ihm der Bericht zur gestrigen Begehung durch die Bauaufsicht vorliegt“.