Reporter ohne Grenzen und Saudi-Arabien: Strafanzeige gegen den Kronprinz
Reporter ohne Grenzen hat Strafanzeige gegen Mohammed bin Salman erstattet. Er soll für die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi verantwortlich sein.
Im Zusammenhang mit dem Mordfall Khashoggi hat Reporter ohne Grenzen (RSF) beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen den saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet. Auch weiteren hochrangigen Vertretern des Königshauses werde die systematische Verfolgung von Medienschaffenden durch Saudi-Arabien vorgeworfen, gab die Journalistenorganisation RSF am Dienstag bekannt. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte der Nachrichtenagentur AFP den Eingang der Strafanzeige.
Der Journalist Jamal Khashoggi war am 2. Oktober 2018 im saudiarabischen Konsulat in Istanbul von einem 15-köpfigen saudiarabischen Geheimdienstkommando umgebracht worden. Seine Leiche wurde zerstückelt. Der saudiarabische Journalist lebte damals im Exil in den USA und schrieb dort für die „Washington Post“.
Riad hatte die Ermordung Khashoggis zunächst bestritten. Später wurden bei einem undurchsichtigen Prozess in Saudi-Arabien fünf saudiarabische Staatsbürger zum Tode und drei weitere zu Haftstrafen verurteilt. Die Todesstrafen wurden seither in Haftstrafen verwandelt.
Neben Khashoggi bezieht sich die RSF-Strafanzeige auf 33 derzeit und eine bis vor kurzem in Saudi-Arabien inhaftierte Medienschaffende. Diese seien „Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch“, erklärte Reporter ohne Grenzen. Als Straftatbestände nennt die Organisation unter anderem vorsätzliche Tötung, Folter sowie Verfolgung aus politischen Gründen. Als Hauptverdächtige sind Kronprinz Mohammed bin Salman und vier weitere hochrangige Vertreter Saudi-Arabiens in der Strafanzeige benannt, darunter bin Salmans enger Berater Saud al-Kahtani.
„Ernsthaft Haftbefehl prüfen“
„Die deutsche Justiz kann jetzt zu einem weltweiten Vorreiter werden, indem sie Strafermittlungen zu diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Saudi-Arabien aufnimmt“, sagte der Geschäftsführer von RSF Deutschland, Christian Mihr. „Der Generalbundesanwalt sollte jetzt ernsthaft prüfen, ob er ein Ermittlungsverfahren eröffnen und Haftbefehle erlassen kann.“
Reporter ohne Grenzen zufolge erlaubt das deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) den deutschen Gerichten, nach dem Weltrechtsprinzip gegen schwerste Verbrechen von internationaler Bedeutung auch dann vorzugehen, wenn sie im Ausland und ohne Bezug zu Deutschland verübt wurden. Diese rechtliche Möglichkeit sei zuletzt unter anderem im Fall zweier in Koblenz angeklagter syrischer Geheimdienstmitarbeiter genutzt worden.
Erst am Freitag hatten die USA einen Geheimdienstbericht veröffentlicht, in denen der mächtige Thronfolger Mohammed bin Salman für die Ermordung Khashoggis direkt verantwortlich gemacht wird. Bin Salman habe den Einsatz zur Ergreifung oder Tötung des Regierungskritikers „genehmigt“, hieß es in dem Bericht. In der Folge kündigten die USA Sanktionen gegen dutzende saudi-arabische Staatsbürger und eine saudi-arabische Eliteeinheit an, die dem Kronprinzen als Leibgarde dient.
Leser*innenkommentare
coconutrebel
Im Falle des ehemaligen Staatspräsidenten des Sudans, Umar al-Bashir, hat man seinerzeit einen internationalen Haftbefehl (IStGH) in Den Haag, erlassen.
Die Kritiker des Haftbefehls (zum Beispiel die Volksrepublik China, Russland, die Arabische Liga, Afrikanische Union) bezeichneten die Anklagen des IStGH als Hindernis für Friedensverhandlungen in Darfur.(Wikipedia)
Hahaha, wer sonst!! Ein Terrorstaat hackt dem anderen kein Auge aus.
Daniel Drogan
Leider wird da nichts davon bleiben. Die Gerichte werden das eh gleich ad acta legen. Das Thema wird nicht mal mit der Kneifzange angefasst.
Selbst in den USA ist man jetzt ganz ganz weit zurückgeschreckt vor möglichen Sanktionen gegen den Prinzen.
Schauen wir doch lieber das wir bei uns unerwünschten Staaten wie Iran und Co. sowas durchdrücken, da gibt es dann wenigstens auch von der Regierung Mitarbeit....
Sonnenhaus
Da scheint es doch Journalisten zu geben, die aus unserer "teutschen Geschichte" gelernt haben.
Respekt.
Wenn nicht wir, wer dann, sollte diese Menschenverachter anklagen.
Höchste Zeit das unser Rechtssystem diese Möglichkeit anbietet, und im Sinne der Menschlichkeit urteilt; weltweit - was sonst.
Joachim Petrick
„Reporter ohne Grenzen zufolge erlaubt das deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) den deutschen Gerichten, nach dem Weltrechtsprinzip gegen schwerste Verbrechen von internationaler Bedeutung auch dann vorzugehen, wenn sie im Ausland und ohne Bezug zu Deutschland verübt wurden.“
Das bleibt Vabanquespiel mit politisch mehreren Unbekannten in Bund. Ländern, solange politisch obrigkeitsstaatliches Weisungsrecht aus dem 19. Jahrhundert gegenüber Staatsanwaltschaften, Generalbundesanwalt in Bund, Ländern nicht abgeschafft wird, darin Interpol Forderungen seit 2018 und davor folgend, damit deutsche Ermittlungsbehörden, seit 2018 z. T. von internationalen Netzwerken abgeschaltet, beim Aufspüren organisierter Kriminalität, politischer Korruption, Steuer-, Mehrwertsteuerbetrug, bei Terrorismusbekämpfung nicht mehr im Blindflug zulasten Sicherheit Deutschlands Bewohnern*nnen unterwegs sind
Der Cleo Patra
Ob es gelingt ein quasi Staatsoberhaupt zu belangen oder vor Gericht zu zerren halt ich doch (leider) für unwahrscheinlich.
gyakusou
Ich finde es nicht sinnvoll, hier in Deutschland Straftaten zu verhandeln, die im Ausland und ohne Bezug zu Deutschland verübt wurden und es um Täter geht, die sich derzeit auch überhaupt nicht in Deutschland aufhalten.