Lob für die Bauern-Mahnwache

Eine Woche lang hielten es die Bauern Tag und Nacht zwischen dem niedersächsischen Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium aus. Nun sicherten ihnen die Minister Kompromisse bei der Umsetzung der Düngeverordnung zu

Von Nadine Conti

So viel Lob bekommen Protestler sonst selten: Sowohl Umweltminister Olaf Lies (SPD) als auch Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) betonten ausgiebig, wie nett und zivilisiert sich die Landwirte aufgeführt hätten, die seit einer Woche publikumswirksam mit ihren Treckern zwischen den beiden Ministerien campieren. Bei Temperaturen, die nachts teilweise weit im Minusbereich lagen, haben sich die Bauern abgewechselt, um im Schichtdienst zu protestieren. „Die Botschaft ist angekommen“, versichert Otte-Kinast.

Nach den zahlreichen Protesten gegen Niedrigpreise vor Discountern ging es dieses Mal um den Gewässerschutz: Die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete sorgt in Niedersachsen schon länger für Ärger. Seit dem 1. Januar sollen für besonders nitratbelastete Gebiete strenge Düngeauflagen gelten.

Aber, räumt Umweltminister Olaf Lies (SPD) ein, auch „aus unserer Sicht ist es dabei derzeit nicht zufriedenstellend, dass in Teilen Landwirte zu Betroffenen werden, die keine Verursacher sind.“

In einem gemeinsamen Positionspapier haben die beiden Ministerien und die Initiative „Land schafft Verbindung“ (LSV) sich nun auf ein weiteres Verfahren geeinigt, das dafür sorgen soll, dass die Interessen der Landwirte besser berücksichtigt werden. Das ist vor allem für die LSV ein beachtlicher Erfolg, die als vergleichsweise junge Protestbewegung, die aufgrund ihres manchmal rabiaten Tones umstritten ist, damit einmal mehr die traditionellen Verbände alt aussehen lässt.

Inhaltlich hat man sich vor allem darauf verständigt, die Regionalisierung und das Verursacherprinzip bei der Ausweisung der Gebiete stärker zu berücksichtigen. Die Landwirte beklagen vor allem, dass die Ausweisung der Gebiete zu großflächig erfolgt, zu wenig Rücksicht auf regionale Besonderheiten genommen wird und alle Bauern im betroffenen Gebiet gleichermaßen in Haftung genommen werden – unabhängig davon, wie viel sie zum Problem beigetragen haben.

Die bundesweit einheitliche Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Düngeverordnung lässt unter bestimmten Bedingungen Abweichungen zu, dazu muss das Land mit seiner Verordnung und seiner Datenerhebung aber erst einmal die Voraussetzungen schaffen.

Ein Hebel könnte dabei die Einbeziehung der sogenannten ENNI-Daten sein. Bisher werden zur Ausweisung der roten Gebiete nur die Daten der landeseigenen Messstellen genutzt. Über das ENNI melden die landwirtschaftlichen Betriebe ihren Düngereinsatz und ihre Nährstoffsalden. Wenn diese beim Emissionsmonitoring genutzt werden könnten, käme man dem Verursacherprinzip ein Stück näher. Ein entsprechender Vorstoß aus Niedersachsen war auf Bundesebene aber schon einmal am Widerstand anderer ­Agrarländer gescheitert.