NDP-Abgeordneter mit Waffen: Entwaffnet Kay Nerstheimer!

Trotz Eintritt in die NPD und geschlossen-rechtem Weltbild hat Nerstheimer eine Waffenbesitzkarte. Die Waffenbehörde sollte die schnell einkassieren.

Ein älterer weiße Mann sitzt an einem Pult im Berliner Abgeordnetenhaus. Er trägt Anzug, Krawatte und eine Anstecknadel der AfD

Kauft gerne Waffen und schreibt dann Online-Rezensionen: Kay Nerstheimer Foto: dpa

Wer sich mit der Konsumleidenschaft des Abgeordneten Kay Nerstheimer befasst, bekommt unschöne, wenngleich erwartbare Einblicke in eine rechtsextreme Gedankenwelt. Nicht nur verherrlicht das als AfDler ins Parlament eingezogene NPD-Mitglied in öffentlich einsehbaren Shopping-Rezensionen die Wehrmacht oder stellt das Grundgesetz in Frage, Nerstheimer behauptet auch auf Amazon und einem Waffenportal, dass er mehrere Waffen besitze: eine Česká ČZ 75 B sowie eine MP 40, die Maschinenpistole der Wehrmacht.

Nach einer taz-Recherche wurde aus Sicherheitskreisen mittlerweile bestätigt, dass Nerstheimer eine Waffenbesitzkarte hat – obwohl er dies als Mitglied der verfassungsfeindlichen NPD laut Waffengesetz eigentlich nicht dürfte.

Schon 2012 liebäugelte er damit, eine rechtsextreme Miliz aufzubauen

Es ist beunruhigend, dass ein derart unverhohlener Rechtsextremer im Parlament sitzt und zudem bewaffnet ist. Und es zeigt einmal mehr, wer da so alles auf dem AfD-Ticket demokratische Institutionen aushöhlt. Dabei war bereits vor der Wahl 2016 klar, dass Nerstheimer ein Rechtsextremer ist.

Schon 2012 liebäugelte er nämlich damit, eine rechtsextreme Miliz aufzubauen, und gab sich als Division Leader der militanten und rechtsextremen Organisation German Defence League aus. Dass er nicht in die AfD-Fraktion aufgenommen wurde, lag an medialem Druck, nicht an glaubhafter Abgrenzung der AfD. Mittlerweile ist Nerstheimer ohnehin zum Original, der NPD, übergelaufen.

Irritierend, dass Prüfverfahren lange dauert

Aus Sicherheitskreisen hieß es nach der Recherche, dass Nerstheimer seine Waffen zwar nicht in der Öffentlichkeit tragen, aber zu seiner Schießstätte und zurück transportieren dürfe. Immerhin läuft nach taz-Informationen seit etwa einem Jahr ein Prüfverfahren, um ihm die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Irritierend bleibt, dass dieses Verfahren auch nach Nerstheimers NPD-Eintritt im November noch zu keinem Abschluss gekommen ist.

Welche Informationen braucht man noch, um zu urteilen, dass Nerstheimer ein Rechtsextremer ist? Im Waffengesetz steht unmissverständlich, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Parteien keine Waffen besitzen sollen. Urteile gab es dazu auch bereits. Worauf wartet die Waffenbehörde? Nehmt diesem NPDler die Waffen weg!

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