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Kein Geld fürs Enkelkind

Die Tücken der Auswanderung: Ein Rentner, der in Thailand sein Enkelkind adoptiert hat, bekommt vom Sozialamt keinen Zuschlag – weil das Kind nicht deutsch ist. Zu Recht, sagt das Landessozialgericht

Trotz dessen Adoption bekommt ein Bremer Rentner, der in Thailand lebt, keine Sozialhilfe für sein Enkelkind. Eine Klage gegen diese Regelung hat das Landessozialgericht jetzt zurückgewiesen. Grund: Das Kind hat keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Der aus Bremen stammende Kläger ist seit 1993 mit einer Thailänderin verheiratet. Sie adoptierten dort das Enkelkind der Ehefrau, nachdem es von seinen Eltern kurz nach der Geburt verlassen worden war. Für die so vergrößerte Familie reichte aber das Einkommen von 980 Euro monatlich Rente nicht mehr – und die Wohnung war zudem zu klein für drei Personen.

Das Bremer Sozialamt lehnte aber den Antrag des Ausgewanderten ab, schließlich könne der Mann nach Deutschland zurückkehren – obwohl das Kind nach Darstellung des Klägers kein Visum erhält und Thailand nicht verlassen darf. Das LSG bestätigte die Rechtsauffassung des Bremer Amts. Für Familienangehörige von Auslandsdeutschen, die selbst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, seien keine Zuschläge vorgesehen.

Eine Erhöhung sei nur in einer außergewöhnlichen Notlage denkbar. Die habe aber nicht vorgelegen: Das Geld reiche, um in Thailand gut zu leben. Die restliche Familie aber sei ohne deutschen Pass für die Entscheidung unerheblich. (epd/taz)

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