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Polizeigesetz mit Reibungsfläche

Sachverständige haben ihre Einschätzung zum geplanten Polizeigesetz in der Innendeputation abgegeben. Was den einen nicht weit genug geht, gilt anderen als „Misstrauensproblem gegenüber der Polizei“

Von Marie Gogoll

Das geplante Bremer Polizeigesetz war am Dienstag Gegenstand einer mehr als vierstündigen Debatte; verschiedene Sachverständige gaben im Rahmen der Deputation für Inneres ihre Einschätzungen ab.

Den Entwurf hatte die Landesregierung im Juni vorgestellt. Danach soll es unter anderem eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n geben. Außerdem sieht das Gesetz eine Kennzeichnungspflicht von Beamt*innen in bestimmten Situationen vor.

Dies geht manchen Befürworter*innen nicht weit genug: Die Kennzeichnungspflicht sollte, so die Kritik, auf alle uniformierten Polizist*innen ausgeweitet werden.

Thomas Müller, ehemaliger Polizeibeamter und Mitglied von Amnesty International, sprach sich zudem dafür aus, sogenannte Gefahrenzonen ganz abzuschaffen. Der Entwurf sieht bisher nur vor, dass dort keine anlasslosen Kontrollen mehr durchgeführt werden. Künftig müssen kontrollierte Personen belegt bekommen, womit sie den Verdacht auf sich gezogen haben. Das wiederum wurde vielfach gelobt – auch wenn noch viele konkrete Fragen offenblieben, etwa im Hinblick auf Datenschutz.

Eine gänzlich andere Haltung vertrat die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Lüder Fasche, Landesvorsitzender der GdP Bremen, sprach von einem „Misstrauensproblem gegenüber der Polizei“. Die GdP sei viel zu spät in die Diskussion einbezogen worden undlehne den Gesetzentwurf strikt ab.

Vorbei ist die Debatte damit noch nicht: Ende September soll der Entwurf erneut diskutiert werden.

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