Ermittlungen im Diesel-Skandal: Anklage gegen weitere Audi-Manager

Die Staatsanwaltschaft wirft vier weiteren Managern Betrug vor. Sie sollen von der Manipulation gewusst haben.

Portrait von Rupert Stadler vor dem Audi Logo

Rupert Stadler soll von der Betrugs-Software gewusst und sie nicht verhindert haben Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/imago

BERLIN afp | Im Diesel-Skandal bei Audi haben die Staatsanwälte vier weitere Ex-Manager wegen Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft München II erhob Anklage gegen drei ehemalige-Vorstandsmitglieder und einen früheren Hauptabteilungsleiter im Ruhestand; vor einem Jahr hatte sie bereits Konzernchef Rupert Stadler und drei weitere Beschuldigte angeklagt. Audi erklärte, die Anklagen gegen „Einzelpersonen“ seien getrennt vom Verfahren gegen das Unternehmen zu sehen – es war 2018 gegen ein Bußgeld von 800 Millionen Euro abgeschlossen worden.

Die Staatsanwaltschaft München II wirft allen acht ehemaligen Audi-Managern und -Mitarbeitern Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor. Wie sie am Donnerstag mitteilte, soll der nun angeklagte ehemalige Hauptabteilungsleiter die Entwicklung einer Steuerungssoftware für Motoren in Fahrzeugen von Audi, VW und Porsche veranlasst haben. Die Software sorgte dann im Labor für niedrigere Abgaswerte als auf der Straße. Dieser Betrug flog im September 2015 auf: Die US-Umweltbehörde EPA machte VW verantwortlich für die Abgasmanipulation.

Allen vier nun angeklagten ehemaligen Audi-Beschäftigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, „ab jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten“ ab Oktober 2013 bis September 2015 „in Kenntnis der Manipulationen“ Autos verkauft beziehungsweise den Verkauf nicht verhindert zu haben. Es gehe um insgesamt rund 434.400 Autos der Marken Audi, VW und Porsche vor allem in Europa und in den USA.

Einem der Ex-Vorstände werfen die Staatsanwälte zudem vor, er habe Audi vor seiner Berufung ins obere Management 2016 über seine Beteiligung an den Manipulationen getäuscht – und so „in betrügerischer Weise Vorstandsvergütungen erhalten“.

Verkauf nicht verhindert

Stadler beschuldigen die Staatsanwälte, er habe spätestens ab September 2015 trotz Kenntnis der Betrugs-Software den Absatz von Autos der Marken VW und Audi veranlasst beziehungsweise nicht verhindert. Die drei im Juli 2019 mit ihm Beschuldigen sollen an der Entwicklung der Betrugs-Software beteiligt gewesen sein.

Stadler war im Juni 2019 in Untersuchungshaft genommen worden. Im Oktober kam er unter Auflagen frei. Der Prozess gegen ihn und die drei Mitbeschuldigten beginnt am 30. September, das Landgericht München II hat 181 Verhandlungstage angesetzt. Den Angeklagten drohen mehrjährige Haftstrafen.

Audi in Ingolstadt betonte am Donnerstag, zu Anklagen gegen „Einzelpersonen“ im Rahmen der juristischen Aufarbeitung der Dieselkrise äußere sich das Unternehmen nicht. Bis zur Klärung der Vorwürfe gelte aber für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Audi werde weiterhin vollumfänglich mit den ermittelnden Behörden kooperieren, um die Umstände zu rekonstruieren, die zur Dieselkrise geführt hätten.

Der Autohersteller versicherte: „Audi ist seit Bekanntwerden der Dieselkrise ein anderes Unternehmen geworden und hat die Zeit zur Erneuerung genutzt.“ Systeme, Prozesse und Kontrollen seien neu aufgestellt worden, um unternehmensweit die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sicherzustellen. Heute gelte „eine Kultur des konstruktiven Widerspruchs und ein gestärktes Verantwortungsbewusstsein“.

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