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Lost Place im Blockland

Der seit 2006 leerstehende Jugendknast verfällt weiter, weil bisher noch alle Ideen für eine Nachnutzung gescheitert sind. Das geht aus einer aktuellen Senatsantwort hervor

Von Jan Zier

Der Bremer Senat hat weiterhin keine umsetzbare Idee für den seit 2006 leerstehenden ehemaligen Jugendknast im Blockland. Das hat er nun in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion ausführlich dargelegt.

Am konkretesten ist noch der Wunsch der grünen Verkehrssenatorin Maike Schaefer, dort einen Fuß- und Radweg zu bauen, der den Bremer Westen mit dem Naturschutzgebiet an der Wümme verbindet. Er würde zumindest über das Gelände des 1966 gebauten und 2005 geschlossenen Gefängnisses führen. Voraussetzung für diesen Weg wäre aber eine Öffnung des Geländes – die zugleich den mittlerweile baufälligen Teil des ehemaligen Knastes auch weiterhin unzugänglich macht.

Zwar gab es 2018 Pläne, das Gelände für arbeitsmarktpolitische Projekte zur Förderung straffällig gewordener Jugendlicher zu nutzen. Dafür müssten aber erst einmal „langjährige Mietverträge“ mit einem Träger ausgehandelt werden, weil ansonsten die Sanierungskosten nicht zu finanzieren wären, heißt es in der Senatsantwort: „Kurzfristig umsetzbare Nutzungskonzepte, die ohne größere Investitionsbedarfe realisiert werden könnten, gibt es derzeit nicht.“

2016 wollten SPD und Grüne aus dem früheren Knast ein geschlossenes Heim für straffällig gewordene, unbegleitete minderjährige Geflüchtete machen. Dieser Plan wurde nach massiver Kritik von PädagogInnen, StrafrechtlerInnen, Jugendhilfeträgern und Teilen der Grünen 2017 aber wieder einkassiert – auch weil die Politik feststellte, dass es gar keinen Bedarf mehr für so ein geschlossenes Heim gab. Damals war davon die Rede, dass vorab bis zu drei Millionen Euro hätten investiert werden müssen.

Die ehemaligen Zellentrakte seien „komplett abgängig“ und die Standsicherheit der dazugehörigen Gebäude „nicht mehr gewährleistet“, schreibt der Senat. Zwar seien bisher keine Schadstoffe im Boden gefunden worden. „Bauzeitbedingt“ müsse aber mit „flächendeckendem Schadstoffvorkommen“ von Stoffen wie Asbest und PCB gerechnet werden. Allerdings: ohne „einen konkreten Bedarf“ werde auch keine Schadstoffentsorgung geplant, erklärt der Senat.

Schon die 2014 diskutierte Idee der Entsiegelung und Renaturierung der Fläche scheiterte an eben Schadstoffen. Damals wollte man den Knast vom Technischen Hilfswerk sprengen lassen, die Trümmer dann vor Ort und sich selbst begrünen lassen. Die Naturschutzbehörde war aber dagegen, weil die Gesteins- und Offenlandbiotope, die dort entstanden wären, für das umliegende Marschland „eher untypisch“ sind. Und ob des vielen Asbestes hätte man die Trümmerberge eh nicht einfach da liegen lassen dürfen.

Ein Abriss des ehemaligen Gefängnisses, die Entsiegelung der Flächen sowie der Abtransport des Bauschutts sei aber „aus der naturschutzrechtlichen Kompensation nicht zu finanzieren“, so der Senat – die ökologische Aufwertung der Fläche stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten.

Der Abriss wäre zu teuer, eine Windenergieanlage nicht zulässig –aber vielleicht wird ja ein Radweg gebaut

Eine von der FDP ins Spiel gebrachte Windenergieanlage ist laut Bebauungsplan dort nicht zulässig. Den könnte man zwar ändern – das würde aber mit dem Beschluss kollidieren, den „Gestaltungsraum Kleingärten, Freizeit und Natur Bremer Westen“ von ebensolchen Windrädern frei zu halten. Auch der Immissionsschutz der umliegenden Wohngebäude schränke eine solche Nutzung stark ein, so der Senat. Und auch aus der Idee der FDP, dort eine Photovoltaikanlage zu bauen, wird nichts – weil laut Senat „erhebliche Zweifel“ daran bestehen, dass am Ende auch die rechtlichen Vo­raussetzungen für eine Einspeisevergütung der dort produzierten Solarenergie erfüllt werden.

Obwohl das Gelände weiter Stück für Stück verfällt, kostet es die Stadt jährlich eine Menge Geld – insgesamt waren das seit 2006 rund 453.000 Euro, allein im letzten Jahr fielen über 25.000 Euro an, auch wegen „einmalig erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen auf dem Anstaltsgelände“, wie der Senat schreibt.

Die frühere Gefängnismauer umschließt rund 18 Hektar, dazu kommen weitere zehn Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen.

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