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Ganz normaler Vorgang

Fleischkonzern Tönnies weist Kritik an der Gründung von 15 Tochterfirmen zurück: keine Umgehung des Gesetzes zur Abschaffung von Werkverträgen

Deutschlands größter Fleischverarbeiter Tönnies hat Vorwürfe zurückgewiesen, mit Firmenneugründungen die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern in der Branche ab 2021 umgehen zu wollen. Tönnies hatte zuletzt 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh für Rheda-Wiedenbrück ins Handelsregister eintragen lassen. Die Firmenzentrale von Tönnies ist in Rheda-Wiedenbrück (NRW).

Alle MitarbeiterInnen in den Kernbereichen der Produktion sollten direkt beschäftigt werden, hieß es. „Mitte September“ wolle man die ersten 1.000 ehemaligen Werkvertragsarbeiter fest eingestellt haben“, sagte ein Konzernsprecher am Donnerstag. Die Gründung dieser Vorratsgesellschaften sei ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern. „Für die Festanstellungen braucht es rechtliche Grundlagen. Es ist momentan noch völlig unklar, welche Organisationsformen das geplante Gesetz vorsieht. Vorsorglich haben wir deshalb diese Gesellschaften gegründet“, sagte der Sprecher. Mit den Gesellschaften könne Tönnies Direkteinstellungen an verschiedenen Standorten und für die verschiedenen Gesellschaften im Konzern schnell umsetzen.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch schärfere Regeln für die Fleischindustrie beschlossen, nachdem sich bei Tönnies über 2.000 Beschäftigte mit dem Coronavirus infiziert hatten. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter, ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern. Heil schrieb bei Twitter zum Vorwurf, Tönnies würde damit die Hürde von 50 Mitarbeitern beim Werkvertragsverbot umgehen: „Nein (...) Die 50er Regelung gilt nur für HANDWERKSUNTERNEHMEN.“

Zudem will Heil Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte auch außerhalb des Geländes eines Unternehmens festschreiben, und zwar nicht allein für die Fleischindustrie, sondern branchenübergreifend. (dpa)

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