Streit um Mitgliedschaft in der AfD: Neue Schlappe für die ganz Rechten

Ex-AfDler Dennis Augustin wollte der Partei per Gericht wieder beitreten – und scheiterte. Die Schlammschlacht um Kalbitz geht indes weiter.

Zwei Männer halten Schilder mit der Aufschrift "Kalbitz soll bleiben, Meuthen muss weg!" und "Kalbitz ist gut"

Darf Andreas Kalbitz noch zurück in die AfD? Die Schlammschlacht geht weiter Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Noch eine Niederlage für die, die in der AfD am extrem rechten Rand stehen: Nachdem das Bundesschiedsgericht der Partei am Wochenende die Annullierung der AfD-Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz für rechtens erklärt hatte, scheiterte der ehemalige Landeschef von Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, am Montag vor dem Berliner Landgericht. Er hatte versucht, mithilfe einer einstweiligen Verfügung wieder Parteimitglied zu werden.

Der Landesvorstand hatte Augustins Mitgliedschaft im Juli 2019 annulliert. Die Begründung: Augustin habe bei Parteieintritt verschwiegen, zuvor Mitglied in der NPD gewesen zu sein. Augustin zog gegen die Entscheidung erst vor das Landes-, dann vor das Bundesschiedsgericht der Partei und scheiterte in beiden Fällen.

Auch am Landgericht hatte Augustin nun keinen Erfolg: Weil die Annullierung bereits vor einem Jahr erfolgt ist, sahen die RichterInnen keine Eilbedürftigkeit mehr. Auch sei der richtige Ansprechpartner für eine Klage nicht der Bundes-, sondern der Landesverband der AfD, denn dieser habe die Annullierung beschlossen.

Der Vermutung aber, aus dieser Entscheidung sei etwas für den ähnlich gelagerten Fall Kalbitz abzuleiten, erteilte der Vorsitzende Richter Roland Kaps eine Absage: Die Lage sei anders, betonte er.

JA Brandenburg spricht von „Schauprozess“

Andreas Kalbitz’ Mitgliedschaft war im Mai mit knapper Mehrheit vom Bundesvorstand annulliert worden, weil der Wahlbrandenburger bei Parteieintritt frühere Mitgliedschaften bei den „Republikanern“ und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ), einer inzwischen verbotenen Neonaziorganisation, verschwiegen haben soll. Dass er bei den Reps war, räumt Kalbitz seit einiger Zeit ein, die Mitgliedschaft in der HDJ bestreitet er weiter.

Kalbitz will auch als Parteiloser Fraktionschef im Brandenburger Landtag bleiben. Rechtlich ist das möglich, weil die Fraktion nach dem Beschluss des Bundesvorstands ihre Geschäftsordnung entsprechend geändert hat. „Es wird eine Sondersitzung der Fraktion geben, die ich ausdrücklich befürworte“, sagte Kalbitz der taz. Dort werde die Lage beraten. AfD-Bundeschef Jörg Meuthen warnte unterdessen die Landtagsfraktion davor, an Kalbitz als Fraktionschef festzuhalten. Dies wäre nicht hinnehmbar, sagte Meuthen dem RBB. „Damit würde sich die gesamte Fraktion direkt gegen die Partei im Ganzen wenden.“ Darauf werde reagiert werden. Wie, sagte er allerdings nicht.

Alexander Gauland, Ehrenvorsitzender und Fraktionschef im Bundestag, hatte sich zunächst zum Urteil des Bundesschiedsgerichts nicht geäußert. „Das Urteil ist genau so, wie ich es erwartet habe“, sagte Gauland am Montag der taz. Die Frage müsse nun von einem ordentlichen Gericht entschieden werden. „Ich glaube nicht, dass mit dem Urteil des Bundesschiedsgerichts der Rechtsfrieden wieder hergestellt werden kann.“

Andere in der Partei gingen das Schiedsgericht noch härter an. Der Kalbitz-Vertraute und Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Björn ­Höcke, sprach von einem „Willkür-Urteil“, die Junge Alternative Brandenburg gar von einem „Schauprozess“. Sie nannte die ParteirichterInnen „Befehlsempfänger einer parteiinternen Clique“. Meuthen warf den Kritikern ein „seltsames Rechtsstaatsverständnis“ vor.

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