: Die Chronologie
15. Juni: Die Kolumne „Habibitus“ der taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah erscheint in der taz und auf unserer Website. Unter dem Titel „All cops are berufsunfähig“ fragt Yaghoobifarah, was mit Polizeibeamt:innen geschehen soll, sollte die Polizei aufgelöst werden. Ihre Antwort: „Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“
16. Juni: Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) erstattet Strafanzeige „wegen Volksverhetzung und aller sonst in Betracht kommenden Delikte“ gegen die taz. Der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt sagt: „Wie hasserfüllt, degeneriert und voller Gewaltbereitschaft muss man eigentlich sein, um solche widerlichen Gedanken aufzuschreiben?“ Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erstattet Strafanzeige. Nachrichtenagenturen berichten.
17. Juni: Der Autor und Schauspieler Schlecky Silberstein verteidigt die Kolumne auf Deutschlandradio Kultur: „Denn dieser Text ist eine ganz klare Satire. Wer das nicht versteht, der hat erst einmal ein individuelles Problem.“
18. Juni: Die CSU veröffentlicht auf Twitter einen Steckbrief mit einem Foto der Autor*in und bezeichnet sie als „hässliche Fratze der hasserfüllten Linken“ (siehe Screenshot unten). Später wird der Tweet gelöscht.
19. Juni: Satiriker Jan Böhmermann verteidigt in seinem Podcast „Fest & Flauschig” die taz gegenüber der Polizei.
20. Juni: Die taz am Wochenende erscheint mit zwei Texten, die sich kritisch mit der Kolumne befassen. Es ist der Auftakt zu einer Debattenreihe.
21. Juni: Auf taz.de erscheint eine Erwiderung, die die Kolumne in Schutz nimmt und in der Ausgabe vom 22. 6. in der taz erscheint.
22. Juni: Bundesinnenminister Horst Seehofer kündigt in der Bild an, Strafanzeige gegen die taz-Autor*in Yaghoobifarah zu erstatten.
22. Juni: taz-Chefredakteurin Barbara Junge bezeichnet die angekündigte Anzeige als „beschämenden Angriff“ auf die Pressefreiheit: Seehofer sei qua Amt für den Schutz der Verfassung zuständig und damit für die darin garantierte Freiheit der Presse. Junge betont: „Seehofer ist auch für die Polizei zuständig. In diesem Fall stellt der Bundesinnenminister die Belange der Polizei über die Pressefreiheit.“
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