: Leitfaden für sexuelle Rechte
Die Sozialbehörde hat mit verschiedenen Trägern und Institutionen Handlungsempfehlungen entwickelt, die das Recht auf selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Behinderungen stärken sollen
Mit einem neuem Leitfaden hat die Sozialbehörde in Kooperation mit dem runden Tisch „Sexualität und Behinderung“ jetzt Empfehlungen zur Umsetzung des Rechts auf selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Behinderungen vorgelegt.
„Menschen mit Behinderung, besonders mit einer geistigen Behinderung, brauchen oft Unterstützung zur Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität“, sagte Behördenvertreterin Petra Kodré. Dazu gehörten beispielsweise Gelegenheiten zur sexuellen Selbstbestimmung in Wohneinrichtungen oder im privaten Wohnumfeld.
Am runden Tisch haben sich freie Träger und öffentliche Institutionen beteiligt. Er stelle die Perspektive von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt, sagte Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein. Er danke den AutorInnen für die klare Botschaft: „Selbstbestimmte Sexualität ist ein Menschenrecht. Sie ist Ausdruck und Voraussetzung einer selbstbestimmten Lebensführung.“
Ausgangspunkt für den Leitfaden ist laut Frankenstein die Information über sexuelle Rechte sowie die sexuelle Aufklärung. Dabei gehe es um Themen wie Wissen über den eigenen Körper, Partnerschaft und sexuelle Orientierung, Heirat, Empfängnisverhütung und Sterilisation, Schwangerschaft, Elternschaft, Selbstbefriedigung und Sexualassistenz.
Das Papier richtet sich hauptsächlich an persönliche Assistenzen und Beschäftigte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, aber auch an andere Bezugspersonen. Der Leitfaden enthält auf mehr als 40 Seiten auch konkrete Empfehlungen zum Schutz vor Missbrauch. Er klärt auf über Auswirkungen, Risikofaktoren und Prävention.
„Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen deutlich häufiger Gewalt ausgesetzt sind als Menschen ohne Behinderungen“, sagte Kadidja Rohmann, Fachberaterin zur Prävention von Grenzverletzungen und sexueller Gewalt bei der Lebenshilfe Bremen. Frauen mit einer geistigen Behinderung seien etwa viermal häufiger betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. (epd/taz)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen