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Gutscheine für abgesagte Reisen bleiben freiwillig

Betroffene Verbraucher können aufatmen: Mitte Mai hat sich die Europäische Kommission gegen – auch von der Bundesregierung favorisierte – verpflichtende Gutscheine statt Rückzahlung für wegen der Corona-Pandemie abgesagte Pauschalreisen ausgesprochen. Aus Gründen des Verbraucherschutzes sollen Gutscheine demnach freiwillig bleiben. Zugleich sollen sie so attraktiv gestaltet werden, dass sie für Kunden als Alternative zur Erstattung interessant werden, heißt es in einer Empfehlung der Kommission an alle Mitgliedstaaten. Zudem sollen die Gutscheine gegen Insolvenz abgesichert und möglichst flexibel einsetzbar sein. Das Bundeskabinett stimmte am 27. Mai einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Dabei soll auch gelten: Wer bereits einen Voucher akzeptiert hat, kann von seinem Veranstalter verlangen, dass er an die künftig im Gesetz vorgegebenen Bedingungen angepasst wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die geplanten Regelungen, fordert zum Schutz der notleidenden Tourismusbranche aber die zügige Einrichtung eines Reisesicherungsfonds.

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