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Quarantänepflicht ist unzulässig

Das Verwaltungsgericht fordert eine Einzelfallprüfung für Menschen, die aus dem Ausland einreisen

Das Verwaltungsgericht hält die pauschale Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer nach vorläufiger Prüfung für rechtswidrig. Einem Eilantrag einer Privatperson gegen die Coronavirus-Eindämmungsverordnung der Stadt sei deshalb stattgegeben worden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.

Bei dem Antragsteller handele es sich um einen Hamburger, der am 7. Mai nach einem mehrwöchigen Aufenthalt aus Schweden zurückgekehrt sei. Seinen Antrag, von der Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne entbunden zu werden, hatte die Stadt abgelehnt.

Laut Eindämmungsverordnung sind alle aus dem Ausland nach Hamburg einreisenden Personen verpflichtet, sich unverzüglich für zwei Wochen in häusliche Isolation zu begeben. Ausnahmen sind nur für besondere Berufsgruppen vorgesehen. Der Antragsteller hatte geltend gemacht, dass er sich in einer abgelegenen Region Schwedens mit nur wenigen Infektionsfällen aufgehalten habe und somit keinem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt gewesen sei.

Nach Ansicht des Gerichts hätte dies bei der Entscheidung der Stadt berücksichtigt werden müssen, zumal das der Eindämmungsverordnung zugrunde liegenden Infektionsschutzgesetz für die Anordnung der Quarantäne einen Ansteckungsverdacht voraussetzt. „Es kann nach Auffassung der zuständigen Kammer mittlerweile nicht mehr pauschal davon ausgegangen werden, dass alle aus dem Ausland nach Hamburg einreisenden Personen ansteckungsverdächtig sind“, sagte der Sprecher. Für nicht ansteckungsverdächtige Personen sei eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Erst am Montag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug gesetzt. Das dortige Gericht hatte dem Eilantrag eines Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden stattgegeben. (dpa)

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