: Quarantänepflicht ist unzulässig
Das Verwaltungsgericht fordert eine Einzelfallprüfung für Menschen, die aus dem Ausland einreisen
Das Verwaltungsgericht hält die pauschale Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer nach vorläufiger Prüfung für rechtswidrig. Einem Eilantrag einer Privatperson gegen die Coronavirus-Eindämmungsverordnung der Stadt sei deshalb stattgegeben worden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.
Bei dem Antragsteller handele es sich um einen Hamburger, der am 7. Mai nach einem mehrwöchigen Aufenthalt aus Schweden zurückgekehrt sei. Seinen Antrag, von der Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne entbunden zu werden, hatte die Stadt abgelehnt.
Laut Eindämmungsverordnung sind alle aus dem Ausland nach Hamburg einreisenden Personen verpflichtet, sich unverzüglich für zwei Wochen in häusliche Isolation zu begeben. Ausnahmen sind nur für besondere Berufsgruppen vorgesehen. Der Antragsteller hatte geltend gemacht, dass er sich in einer abgelegenen Region Schwedens mit nur wenigen Infektionsfällen aufgehalten habe und somit keinem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt gewesen sei.
Nach Ansicht des Gerichts hätte dies bei der Entscheidung der Stadt berücksichtigt werden müssen, zumal das der Eindämmungsverordnung zugrunde liegenden Infektionsschutzgesetz für die Anordnung der Quarantäne einen Ansteckungsverdacht voraussetzt. „Es kann nach Auffassung der zuständigen Kammer mittlerweile nicht mehr pauschal davon ausgegangen werden, dass alle aus dem Ausland nach Hamburg einreisenden Personen ansteckungsverdächtig sind“, sagte der Sprecher. Für nicht ansteckungsverdächtige Personen sei eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.
Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Erst am Montag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug gesetzt. Das dortige Gericht hatte dem Eilantrag eines Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden stattgegeben. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen