Besuchsverbote aufgehoben

Nach dem Abstimmungsdesaster in der Landesregierung lockert Niedersachsen die häusliche Kontaktsperre

Von Marco Carini

Niedersachsen ist wieder auf Bundeskurs. Nachdem eine im Gesundheitsministerium verfasste Corona-Allgemeinverfügung Verwirrung gestiftet hatte, die vor allem im häuslichen Bereich weit über die bundesweit gültigen Kontaktbeschränkungen hinauswies, folgte am Dienstag die Rolle rückwärts. Claudia Schröder, die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabes, stellte am Nachmittag die Überarbeitung der Verordnung vor.

Diese hatte Besuche zwischen Familienangehörigen und guten Freunden auch in Privaträumen stark eingeschränkt. Das Besuchsverbot hatte Kontakte auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Wohnung „auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt“ und nur LebenspartnerInnen und hilfsbedürftige Personen ausgenommen. Der Besuch der eigenen Eltern bei einer volljährigen Person oder etwa die Betreuung von Nachbars Kindern, aber auch jeder Besuch guter Freunde wäre danach verboten gewesen.

Am Montag hatte Gesundheitsstaatssekretär und Krisenstabsleiter Heiger Scholz eingestanden, mit der Verordnung zu weit gegangen zu sein. Sein Ministerium habe die Vereinbarung der MinisterpräsidentInnen vom 22 März „deutlich strikter interpretiert“ als die MinisterpräsidentInnen selber und „in der Hektik der letzten Wochen“ sei „eine ordentliche Abstimmung zwischen uns und der Staatskanzlei unterblieben“. Aus dem Ministerium heißt es nun: Wir sind über das Ziel hinausgeschossen.

Am Freitag stellte die Stellvertreterin von Scholz, Claudia Schröder, die Neuregelung vor, nach der Kontakte in den eigenen Privaträumen weder zahlenmässig klar beschränkt noch auf bestimmte Konstellationen eingegrenzt bleiben. Sie seien, appelliert Schröder, „auf ein absolut nötiges Minimum zu begrenzen und auf so wenige Personen wie möglich zu reduzieren“. Osterbesuche dürfe es nur „in abgespeckter Form“ geben, „große Partys in der eigenen Wohnung“ seien auch weiterhin „nicht zulässig“.

Mit der neuen Verordnung lockert oder präzisiert die Landesregierung zugleich die Bestimmungen über die Zulässigkeit von Wochenmärkten, die Benutzung von Autowaschanlagen oder die Begleitung von Sterbenden durch ihre Angehörigen. Sie begrenzt auch die TeilnehmerInnenzahl bei Beerdigungen oder Hochzeiten auf jeweils zehn Personen.

Nicht aufgenommen hingegen wurde die Forderung der Medien-Gewerkschaft djv, JournalistInnen „in die Liste der systemrelevanten Gruppen“ aufzunehmen, wie es in vielen anderen Bundesländern der Fall ist. Nur das sichere „die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit der JournalistInnen“ und garantiere den Menschen „Informationen, die so nur von Presse und Rundfunk kommen könnten“.

Während sich in Hamburg und Bremen JournalistInnen in Ausübung ihrer Tätigkeit ohne Einschränkung frei bewegen können, sehen die niedersächsischen Regelungen bislang etwas schwammig vor, dass sich Vertreter von Presse, Rundfunk oder anderer Medien zum Zweck der Berichterstattung außerhalb der Wohnung aufhalten dürfen.