Spargel stechen statt servieren

Ein frisch gestartetes Internetportal in Schleswig-Holstein hilft beim „kurzfristigen Branchenwechsel“

„Die Mitarbeiter müssen zustimmen – gezwungen wird niemand“

Nicolas Daidolow, Koordinator des Kompetenzzentrums für Fachkräftesicherung und Weiterbildung

Von Esther Geißlinger

In vielen Betrieben droht Kurzarbeit, in anderen werden Beschäftigte gesucht – warum nicht beides zusammenbringen? In Schleswig-Holstein wird der „kurzfristige Branchenwechsel“ über ein Internetportal erleichtert. Erste Erfahrungen mit dem frisch gestarteten Projekt sind positiv.

„Es gab schon mehrere Anrufe“, sagt Sigrid Holm, Personalmanagerin im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Kreis-Gesundheitsamt fehlen medizinisch-technische Fachangestellte. Noch sind die Jobs nicht besetzt, aber Holm hofft, dass es über das Portal des Kompetenzzentrums für Fachkräftesicherung und Weiterbildung (KoFW) funktioniert, passende Mitarbeiter*innen auf Zeit zu finden: „Ein sinnvolles Angebot.“

Nicolas Daidolow, Koordinator des KoFW, ist nicht von selbst auf die Idee gekommen: „Wir haben gehört, dass sich in mehreren Orten Firmen gegenseitig geholfen haben – das hat uns angefixt, ein Angebot zu entwerfen.“ Das Kompetenzzentrum, das Branchen und Firmen bei der Fachkräftegewinnung berät, wird durch Landes- und EU-Mittel gefördert.

Organisatorisch ist es an die Unternehmensverbände Nord angegliedert, auch die Gewerkschaft Ver.di zählt zum Netzwerk. Auf der Plattform, die über die Internetseite des KoFW zu erreichen ist, können Firmen offene Stellen oder aktuell überzähliges Personal anmelden.

Für die Firmen und Beschäftigten sei gut, wenn sie Kurzarbeit vermeiden könnten, sagt Daidolow: „Kurzarbeit ist kein Allheilmittel, auch wenn es das ist, woran man als Erstes denkt.“ Denn für die Beschäftigten bedeutet Kurzarbeit eine Lohneinbuße, sie könnten vom Verleih an eine andere Firma also profitieren. Wichtig: „Die Mitarbeiter müssen zustimmen – gezwungen wird niemand.“

Rechtlich liegt dem Beschäftigtentausch das klassische Leiharbeitsmodell zugrunde. „Normalerweise erfordert das Genehmigungen, doch das Gesetz erlaubt in Ausnahmefällen ein formloses Verfahren“, sagt Daidolow. Dazu zählt, dass Beschäftigte nicht nur in ihren gelernten Berufen eingesetzt werden können: Wer sonst in einem Restaurant kocht oder kellnert, könnte in der Landwirtschaft bei der Ernte helfen. Bedingung ist, dass die Leiharbeit nur bis zum Ende der Corona-Krise gilt.

„Als landesgefördertes Projekt haben wir zunächst die Unternehmen aus Schleswig-Holstein im Blick“, so Daidolow. „Natürlich verschließen wir uns anderen Unternehmen, insbesondere aus den Grenzregionen Schleswig-Holsteins, nicht.“