Steuersünden

2019 gab es in Berlin 618 Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung. Schäden in Millionenhöhe

Die Berliner Finanzämter haben im vergangenen Jahr 3.420 Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 194 Verfahren mehr, ein Plus von sechs Prozent.

Erledigt wurden 2019 unterm Strich 3.232 Strafverfahren, wie die Finanzverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU mitteilte. Sie mündeten in 618 Verurteilungen wegen einer Steuerstraftat. 2.685 Verfahren, also der größte Teil, wurden eingestellt.

Allein die Verfahren, die das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zum Abschluss brachte, betrafen Steuerhinterziehung in der Größenordnung von 58,3 Millionen Euro. 2018 ging es um 127,1 Millionen Euro. Hinzu kommen noch Verfahren vor ordentlichen Gerichten. Zur Schadenssumme, die Basis der dortigen Verurteilungen war, lagen keine Angaben vor. (dpa)