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Kleidung und Klugheit

Das Verwaltungsgericht gibt einer Klägerin recht, die bei einer Prüfung Punktabzug wegen ihrer angeblich zu legeren Bekleidung bekommen hatte

Der Kleidungsstil von Prüfungskandidatinnen und -kandidaten darf bei einer mündlichen Prüfung grundsätzlich nicht bewertet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte eine 1989 geborene Jurastudentin aus Berlin, der wegen ihrer vermeintlichen Alltagskleidung in einer mündlichen Prüfung Punkte abgezogen worden waren. Statt einer 1,3 erhielt sie nur eine 1,7.

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtete die beklagte Dozentin, der Frau ein neues Abschlusszeugnis mit der Maßgabe auszustellen, die Prüfung mit der Note 1,3 zu bewerten. Der Abzug eines Punktes für die getragene Kleidung der Klägerin sei bewertungsfehlerhaft, hieß es.

„Lieblicher Blouson“

Die Frau war angesichts von 35 Grad Außentemperatur in Blue Jeans und mit einem Oberteil mit Punkten zur Prüfung erschienen.

Nach Ansicht der Dozentin war das zu sehr ein Alltagsoutfit. Die Studentin hätte den Temperaturen entsprechend „auf eine weiße Leinenhose und Black Shirt mit Ethnokette oder einem lieblichen oder auch strengen Blouson zurückgreifen oder auch ein Top mit elegantem Kurzjackett“ ausprobieren können.

Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. (epd)

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