Bundesregierung nimmt Abschied von der Schuldenbremse

Die Bundesregierung bringt in der Corona-K­rise ein umfangreiches Rettungspaket für die Wirtschaft auf den Weg. Vorgesehen ist eine Neuverschuldung in Höhe von 156 Milliarden Euro sowie ein Rettungsschirm von bis zu 600 Milliarden.

Das Kabinett soll am Montag den Nachtragshaushalt beschließen, der für Solo-Selbstständige, Kleingewerbe und Miniunternehmen bis zu 50 Milliarden Euro an Hilfen vorsieht. Das Arbeitsministerium lockert die Hartz-IV-Regeln und erwartet bis zu 1,2 Millionen zusätzliche Bezieher der Grundsicherung. Auch Mieter sollen vor Kündigungen geschützt werden.

Der Kabinettsvorlage für den Nachtragshaushalt zufolge will die Bundesregierung Maßnahmen auf den Weg bringen, die zusätzliche Ausgaben von rund 122,8 Milliarden Euro umfassen. Zudem rechnet die Regierung in dem Entwurf mit Steuermindereinnahmen von 33,5 Milliarden Euro. In der Summe kommt sie auf neue Schulden von 156,3 Milliarden Euro. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte dazu: „150 Milliarden Euro sind eine große Summe, aber sie verschaffen uns die Möglichkeiten, die wir jetzt auch brauchen.“ Damit sollten Arbeitsplätze gesichert und Firmen stabilisiert werden.

Die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse wird den Plänen zufolge um etwa 100 Milliarden Euro überschritten. Am kommenden Mittwoch soll daher der Bundestag mit Kanzlermehrheit einen Notfallmechanismus aktivieren, der in einer außergewöhnlichen Notsituation mehr Schulden erlaubt. Dies werde aber mit einem Tilgungsplan verbunden, so Scholz. Der vergleichsweise niedrige Schuldenstand in Höhe von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung ermögliche es der Regierung, jetzt mit ganzer Kraft zu handeln.

Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen will die Regierung Hilfen von 600 Milliarden Euro bereitstellen. 400 Milliarden davon sind als Garantien vorgesehen, mit denen Unternehmen sich gegen eine Gebühr absichern können. Die Bundesregierung plant daneben eine Kreditermächtigung von 100 Milliarden Euro für direkte Unternehmensbeteiligungen ein. Damit will der Staat notfalls bei angeschlagenen Firmen einsteigen, um diese zu stabilisieren. Weitere 100 Milliarden Euro sind zur Finanzierung von Darlehen der Förderbank KfW für Liquiditätshilfen von in Schwierigkeiten geratenen Firmen vorgesehen.

„Wir arbeiten an weiteren Hilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen, die wir bereits am Montag verabschieden wollen“, sagte Altmaier. Dabei gehe es neben Krediten auch um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssten. Laut Regierungsentwurf sind dafür 50 Milliarden Euro vorgesehen für Überbrückungshilfen, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung droht.

Die Voraussetzungen für Hartz-IV-Leistungen will die Bundesregierung für sechs Monate befristet deutlich verringern, um vor allem kleinen Selbstständigen zu helfen.

Auch die von den Corona-Auswirkungen betroffenen Mieter und Schuldner will die Bundesregierung schützen. Eine Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass Personen, die mit ihrer Miete im Rückstand sind, nicht gekündigt werden können. (rtr, taz)

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