Urteil zu belgischen Atomkraftwerken: Seit fünf Jahren illegal

Der Betrieb der maroden Atomkraftwerke Doel 1 und 2 ist seit 2015 gesetzwidrig. Daraus folgt... nichts. Denn Belgien hat immer noch keine Regierung.

Eine Windmühle vor dem AKW Doel

Die Windmühle kann bleiben, aber das AKW Doel muss weg – vielleicht, irgendwann... Foto: imago-images/Philippe Clement

AACHEN taz | Der belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz für längere Laufzeiten der Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen gekippt. Dem obersten Gerichtshof zufolge wären 2015 eine Umweltfolgenabschätzung und ein Widerspruchsverfahren zwingend nötig gewesen. Zwei Umweltverbände hatten gegen die Laufzeitverlängerung geklagt, paritätisch gemeinsam: der flämische Bond Beter Leefmilieu (BBL) und Inter-Environnement aus der Wallonie.

Die Richter setzten eine Frist bis Ende 2022, die komplexen Auflagen nachzuholen und ein völlig neues Gesetz zu verabschieden. Andernfalls muss Silvester 2022 endgültig abgeschaltet werden und nicht erst 2025, wie derzeit geplant.

Die zwei „Steinzeit“-Reaktoren des Kernkraftwerks sind seit 1975 in Betrieb. Sie sollten schon 2015 geschlossen werden. Damals jedoch verabschiedet das belgische Parlament eilig ein Gesetz zur Laufzeitverlängerung um zehn Jahre. Grund: Angebliche Probleme bei der Stromversorgung. Belgien hat einen Umstieg auf Erneuerbare Energien lange verschlafen, erst in den vergangenen Jahren tauchten kleinere Windparks in der Landschaft auf und der Anteil am Energie-Mix steigt langsam (2018: 12 Prozent, Deutschland: 37 Prozent).

Während belgische Grüne und Umweltverbände („ein historisches Urteil“) am Donnerstag die Chance auf die Energiewende feierten, interpretierte die (damals wie heute) zuständige liberale Ministerin Marie-Christine Marghem das vernichtende Urteil auf ihre Weise: Es sei doch eine Bestätigung für ihre Politik, dass die Reaktoren weiterlaufen dürfen und nicht sofort den Betrieb einstellen müssen. Marghem, unter deren Verantwortung das Gesetz 2015 verabschiedet wurde, ergänzte beleidigt: „Dank der Umweltorganisationen müssen wir nun systematisch jedes Mal Millionen von Euro mehr ausgeben, wenn wir den Betrieb verlängern wollen.“ Und nicht nur das: Auch die benachbarten niederländischen Gemeinden müssen, so das Gericht, in den erweiterten Prozess einbezogen werden.

„Ohne unmittelbare Konsequenzen“

„Das ist eine gute Klarstellung des belgischen Verfassungsgerichtes, leider ohne unmittelbare Konsequenzen für den Betrieb der Reaktoren“, teilte Oliver Krischer, Vize-Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, der taz mit. „Das Urteil bietet aber die Chance, dass Belgien seinen unverantwortlichen Atomkurs ändert und die Kraftwerke still gelegt werden.“

Die maroden belgischen Kraftwerke sorgen immer wieder für Schlagzeilen: Mangelnde Wartung, Brände auf dem Gelände, Risse im Beton, zwischenzeitliche Abschaltungen, verzögertes Wiederhochfahren. Zuletzt war bekannt geworden, dass der AKW-Betreiber Engie Electrabel keine Haftpflichtversicherung findet, die den erweiterten gesetzlichen Schutz ab 2021 abdecken will. Bis dahin spalten die Schrottreaktoren Doel und auch Tihange bei Lüttich weiter (Atome und Gesellschaft). Sie sind längst abgeschrieben, da ist der Weiterbetrieb als Quasi-Lizenz zum Gelddrucken besonders lukrativ.

Das Urteil vom Donnerstag war insofern keine Überraschung, als schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2019 in einem Gutachten erklärt hatte, das belgische Verlängerungsgesetz verstoße gegen EU-Recht. Das belgische Verfassungsgericht hatte den EuGH um Stellungnahme gebeten.

Jetzt muss eilig ein neues Gesetz her. Für die Umweltorganisation BBL sagte Mathias Bienstman: „Das Verfassungsgericht hat die schnellstmögliche Erstellung eines Umweltberichts gefordert, weil die Kernkraftwerke sonst illegal betrieben werden.“ Aber das wird dauern. Denn der belgische Staat ist zur Zeit nur eingeschränkt handlungsfähig. Das Land hat seit Ende 2018 nur eine geschäftsführende Minderheitsregierung. Alle Versuche, eine neue Koalition zu bilden und damit überhaupt die Möglichkeit zur Gesetzgebung zu schaffen, sind seitdem gescheitert. Bis zum eigenen Rekord (541 Tage) sind es nur noch gut drei Monate.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.