: Auf ein Minimum reduziert
Neue Regeln des Bezirksamts für das Beteiligungsgremium Sonnenallee in der Kritik
Von Peter Nowak
Die Bedeutung von BürgerInnenbeteiligung wird in der Berliner Politik sehr betont. Doch die neuen Mitwirkungsregeln des Bezirksamts Neukölln für das Beteiligungsgremium Sonnenallee sorgen für Kritik. „Das Recht der BürgerInnen auf Bürgerbeteiligung nach § 137 BauGB wird aufs Engste ausgelegt und dadurch auf ein absolutes Minimum reduziert“, kritisiert Andreas Knopp gegenüber der taz.
Knopp gehört zu einem Kreis von interessierten Neuköllner BürgerInnen, die sich im Beteiligungsgremium Sonnenallee engagierten. Knopp erläutert eine Liste von Kritikpunkten an den neuen Bestimmungen. So bleibe unklar, in welchen Ausmaß und zu welchen Zeitpunkt das Beteiligungsgremium über andere Sanierungsvorhaben informiert werde. Der Bezirk habe zudem jederzeit das Recht, das Beteiligungsgremium aufzulösen, und könne Neuwahlen durchführen, wenn er der Ansicht ist, dass der Stand der Sanierung die Einrichtung eines neuen Gremiums erforderlich macht. „Auch das finanzielle Budget sowie Sachmittel und Räumlichkeiten des Gremiums bleiben ungeklärt“, moniert Knopp.
Katalin Gennburg, die für die Partie Die Linke im Abgeordnetenhaus sitzt, sieht solche Vorstöße aus der Kommunalpolitik mit großer Sorge.
„Für mich als ehemalige Sprecherin des Gremiums zur Erarbeitung der Berliner Leitlinien für die Bürgerbeteiligung in der räumlichen Planung geht es darum, dass wir die zwei Jahre lang gemeinsam mit BürgerInnen erarbeiteten Standards für Teilhabe umsetzen und nicht dahinter zurückfallen“, betont Gennburg.
Der Neuköllner Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Jochen Biedermann, unterstreicht gegenüber der taz, dass im Bezirk weiterhin über alle Sanierungsvorhaben schnell und transparent informiert werde, und verweist auf die Umgestaltung des Weichselplatzes. Die Formulierung der Mitbestimmungsregeln betreffe ausschließlich das Beteiligungsgremium Sonnenallee. Dort sei die Arbeitsfähigkeit durch Zerwürfnisse unter den Beteiligten erschwert. Biedermann betonte, dass es auch nicht die Aufgabe des Gremiums ist, die Verwaltung zu kontrollieren. Das sei Befugnis der BVV.
Susanna Kahlefeld, die für die Grünen im Abgeordnetenhaus sitzt, erklärt gegenüber der taz, dass das Bezirksamt eine Lücke schließen musste, da die Ausführungsverordnungen für Bürgerbeteiligung in Sanierungsgebieten in Neukölln ausgelaufen sind.
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