leserInnenbriefe
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Lehrstück, wie dämlich Politiker sein können

„Cum oder Ex-Bürgermeister?“

taz nord vom 18. 2. 20

„Die Bank hat sich nie mit unzulässigen, rechtswidrigen Forderungen oder Wünschen an die Fiskalverwaltung oder Politikerpersönlichkeiten gewandt“. Ja. Das ist sicherlich eine wahre Aussage der PR-Abteilung der Bank. Das Geld kam sowieso, es kam direkt aus der Steuerkasse, das bedeutet, dieses Geld konnte in Hamburg nicht für einen Spielplatz, nicht für eine Straße, eine Schule oder die Universität ausgegeben werden. Es hat wirklich reingehauen, was die Warburg-Bank gemacht hat. Und dann schreiben sie solche Sätze dort, wahrscheinlich bleibt bei so viel Dreistheit nicht mal ein Hauch von Anständigkeit übrig.

Fakt ist: Die Ex-Cum-Geschäfte spülten Geld in die Kassen dieser Privat-Bank, die gar keine normalen Kunden hat. Dass ihnen dabei Parteien behilflich waren und sie diese dann mit ein paar Tausend Euro hier und dort abspeisten, ist schon an sich ein Lehrstück, wie dämlich Politiker sein können. Und es ist interessant, dass der Finanzsenator­ damals keine Lust hat, sich diesen ultradreisten Praktiken offensiver zu stellen, während seine Behörde bei kleinen Freiberuflern erbarmungslos zuhaut, ein Kiosk-Besitzer hat schnell vier Sachbearbeiter.

Andreas 2020, taz.de

All diese Schandtaten

„Cum oder Ex-Bürgermeister?“

taz nord vom 18. 2. 20

@Andreas_2020 „... ein Lehrstück, wie dämlich Politiker sein können ...“ Wirklich dämlich? Oder doch dummdreist abgebrüht? Und dann behauptet dieser Tschentscher, sein Landesverband wäre „ursozialdemokratisch“ und im eigentlichen Sinne links .... Wenn es nicht so traurig wäre, weil all diese Schandtaten (HSH Nordbank!) zu Lasten sozialer Einrichtungen geht, wäre es zum Lachen! Rossignol, taz.de

Ein Leichtes, Zahlungsverjährung zu verhindern

„Cum oder Ex-Bürgermeister?“

taz nord vom 18. 2. 20

Nach allem, was man weiß, muss der Steuerbescheid, der die Forderung von 47 Millionen begründet, schon ergangen sein. Um eine Festsetzungsverjährung geht es offenkundig nicht. Also hat man die Zahlungsverjährung vergeigt. Das ist schon ein großes Kunststück.

Zahlungsverjährung regeln §§ 228 bis 232 AO. Schaut man sich etwa § 231 AO an, wäre es ein Leichtes, die Zahlungsverjährung zu verhindern. In jeder Finanzverwaltung muss es doch umfassende Sicherheitsvorkehrungen, Listen, Erinnerungsverfahren etc. geben, die die Risiken von Verjährungen überwachen. Und ausgerechnet bei einem Betrag von 47 Millionen ist da, hoppla, mal was vergessen worden. Haben die keine Innenrevision bzw. was haben die geraucht? Deren Job ist es, schon bei weit geringeren Beträgen hektische Flecken zu bekommen. Mir wird einfach nur schlecht bei so was...Günter, taz.de