Nur bei Anlass Kontrollen

Die CDU fordert ab sofort regelhafte Kontrollen von Pflegeheimen. Die gab's 2019 nämlich nicht

Von Simone Schnase

Nachdem die Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage vor gut zwei Wochen ergeben hat, dass 2019 in Bremer Pflegeeinrichtungen nur zwei von insgesamt 190 Regelprüfungen durch die bei der Sozialsenatorin angesiedelte Wohn- und Betreuungsaufsicht (Heimaufsicht) durchgeführt wurden, hat die CDU das Thema in der letzten Bürgerschaftssitzung erneut zur Debatte gestellt.

Sie forderte in einem Dringlichkeitsantrag den Senat auf, „unverzüglich ein Konzept vorzulegen, in welchem durch geeignete Maßnahmen dargestellt wird, wie der rechtswidrige Zustand fehlender Regelprüfungen abgestellt werden soll. Hierzu sind strukturelle wie personelle Sofortmaßnahmen darzustellen.“

Die Regierungsfraktionen lehnten den Antrag ab mit dem Verweis auf den Koalitionsvertrag, der ohnehin eine personelle Aufstockung der Wohn- und Betreuungsaufsicht vorsieht.

Das Sozialressort hatte vor gut zwei Wochen die mangelnden Kontrollen unter anderem auf einen hohen Krankenstand zurückgeführt. Außerdem hätten fehlende Regelprüfungen nicht bedeutet, dass die entsprechenden Heime nicht kontrolliert worden seien: Denn die Zahl der Fälle, in denen die Heimaufsicht durch Anlassprüfungen einer konkreten Beschwerde nachgegangen sei, habe sich stark erhöht.

„Regelprüfungen sind keine Anlassprüfungen“, kritsiert Reinhard Leopold von der Bremer Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“. Der Gesetzgeber habe festgelegt, dass es einmal jährlich eine Regelprüfung der Pflegeanbieter in Bremen geben müsse, „und dies gilt aktuell. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kontroll- und Aufsichtsbehörden gesetzliche Vorgaben einfach nicht erfüllen.“

Regelkontrollen seien schon deswegen unverzichtbar, weil viele Missstände in Einrichtungen nicht gemeldet würden. Die anlassbezogenen Kontrollen bezögen sich also nur auf einen „Bruchteil dessen, was in der Realität an Mängeln zu beklagen ist.“