Regierung legt Bericht zur PID vor

Die Zahl der Fälle, in denen mithilfe von Prä­im­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik (PID) Embryonen auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden, steigt. Wie aus dem vom Bundeskabinett beratenen Bericht über PID hervorgeht, wurde 2018 in 319 Fällen einer PID zugestimmt, in 315 Fällen wurde sie auch angewendet. Im Jahr zuvor lag die Zahl der Zustimmungen bei 286, 2016 bei 174. Die Zahl der Zustimmungen liegt leicht über der Erwartung der entsprechenden Verordnung, die von rund 300 Fällen pro Jahr ausgeht, wie das Gesund­heitsministerium mitteilte. Bei der PID werden befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf schwere Erbkrankheiten untersucht. 2011 hatte der Bundestag beschlossen, diese Tests in Ausnahmefällen zu erlauben. Danach sind die Gentests an Em­bryonen bei der künstlichen Befruchtung möglich, wenn aufgrund der Anlagen des Elternpaares ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit des Kindes zu befürchten ist oder die Gefahr einer Tot- oder Fehlgeburt besteht. Die Bundesregierung muss alle vier Jahre einen Bericht über die Erfahrungen mit der PID vorlegen. Über jeden einzelnen Fall muss eine Ethikkommission entscheiden. Wie aus dem Bericht hervorgeht, gibt es fünf solcher Ethikkommissionen, die teilweise für mehrere Bundesländer Anträge prüfen. (epd)