Pflegebündnis ist zuversichtlich

Staatsgerichtshof entscheidet in drei Wochen über das Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal

Von Simone Schnase

Am gestrigen Donnerstag hat der Staatsgerichtshof darüber verhandelt, ob das Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal in Bremen zulässig ist. Eine Entscheidung wird er erst am 20. Februar verkünden, aber die InitiatorInnen des Volksbegehrens, das „Bremer Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“, sind optimistisch.

Der Senat hält das Begehren für unzulässig, denn es fordert einen ausreichenden Pflegepersonalschlüssel im Bremischen Krankenhausgesetz. Bremen habe aber, so der Senat, nicht das Recht, per Gesetz mehr Pflegekräfte vorzuschreiben. Das regele der Bund – und Bundesrecht schlage Landesrecht. Die Verfassungsgerichte in Bayern und Hamburg hatten ähnliche Volksbegehren deswegen bereits für unzulässig erklärt.

Das Bremer Gericht hingegen habe sich gegenüber ihren Argumenten aufgeschlossen gezeigt, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses: „Das Gericht scheint unabhängig von den bisherigen Entscheiden in Hamburg und Bayern unseren Antrag ganz genau prüfen zu wollen.“

Die erste Hürde zu ihrem Vorhaben hat das Bündnis im vergangenen September genommen: Es sammelte rund 11.000 Unterschriften, mehr als doppelt so viele wie nötig, um das Volksbegehren beim Senat zu beantragen.

Sollte am 20. Februar die Verfassungsmäßigkeit des Antrags bestätigt werden, müssen innerhalb von zwei Monaten weitere 14.000 Unterschriften gesammelt werden, um über die Gesetzesänderung per Volksentscheid abstimmen lassen zu können – es sei denn, der Senat würde in Eigeninitiative die Personalbemessung ändern.