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Opferhelferkommt wieder vor Gericht

Nach Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung: Berufungsprozess gegen den ehemaligen Leiter des „Weißen Rings“ in Lübeck

Der Indizienprozess gegen Detlef H. wird neu aufgerollt: Wie die Lübecker Staatsanwaltschaft am Dienstag bestätigte, steht der frühere örtliche Leiter der Opferschutzorganisation Weißer Ring im kommenden Jahr wieder vor Gericht. Die zweite Hauptverhandlung werde vor dem Landgericht stattfinden – „wegen der Bedeutung der Sache“, so Sprecherin Ulla Hingst gegenüber der Deutschen Presseagentur. Die Anklagebehörde hatte schon die erste Verhandlung vor dem Landgericht führen wollen.

Ende September hatte das Amtsgericht den 74 Jahre alten H. vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, sich im April 2016 bei einem Beratungsgespräch vor einer Klientin entblößt zu haben. Insgesamt lagen der Staatsanwaltschaft 29 Vorgänge vor. 20 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, andere waren etwa schon verjährt. In vier Fällen kam es zur Anklage, einer davon wurde am Ende zur Hauptverhandlung zugelassen: Zehn Verhandlungstage lang beschäftigte sich das Gericht dann mit dem Vorwurf, H. habe vor einer 41-jährigen Klientin sein Geschlechtsteil entblößt. Der Angeklagte bestritt dies.

Gegen den Freispruch legten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Berufung ein. Mit Erfolg: „Die komplette Beweisaufnahme wird noch einmal durchgeführt“, sagte Hingst den Lübecker Nachrichten. Unter Umständen können in einer solchen Berufungshauptverhandlung sämtliche Zeug*innen erneut gehört werden, die in der ersten Instanz erschienen waren. (dpa/taz)

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