Mord an slowakischem Journalisten: Geständnis im Fall Kuciak

Der Angeklagte im Mordfall Ján Kuciak hat gleich zu Prozessbeginn überraschend ein Geständnis abgelegt. Bisher hatte der Mann die Tat bestritten.

Mann im Profil, durch eine Lücke zwischen zwei Personen hindurch fotografiert

Miroslav Marček im Dezember im Gericht im slowakischen Pezinok Foto: ap

BRATISLAVA/BERLIN dpa/taz | Rund zwei Jahre nach dem Mord an dem slowakischen Investigativjournalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten hat der mutmaßliche Todesschütze überraschend die Tat gestanden. Bisher hatte der Angeklagte Miroslav Marček seine Schuld bestritten. Gerüchte über ein Geständnis Marčeks hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben.

Marček wird vorgeworfen, die beiden 27-Jährigen durch Schüsse in Kopf und Brust getötet zu haben. Am Montag legte er nun nach Verlesung der Anklageschrift ein Geständnis ab. Außer Marček sind ein Mittäter, der mutmaßliche Auftraggeber Marián Kočner sowie eine Frau angeklagt, die den Kontakt organisiert haben soll.

Kuciak und Martina Kusnirova waren am 21. Februar 2018 in ihrem Haus im westslowakischen Dorf Veľká Mača erschossen worden. Kuciak hatte im Jahr vor seiner Ermordung über zwei Dutzend Mal über die Geschäfte Marián Kočners geschrieben. Kuciak beschäftigte sich allgemein mit Korruption und bristanten Verflechtungen von Politik und Geschäftsleuten.

Kuciak recherchierte im Sumpf

Seine erst nach dem Doppelmord veröffentlichte Reportage über mögliche Verbindungen italienischer Mafia-Clans zu slowakischen Regierungsmitarbeitern löste Massendemonstrationen gegen Korruption und den Missbrauch von EU-Fördergeldern aus. Daraufhin traten Langzeit-Regierungschef Robert Fico sowie mehrere Minister und der Polizeipräsident zurück.

In Pezinok bei Bratislava hat am Montag die eigentliche Hauptverhandlung begonnen. Am 19. Dezember hatte das dort angesiedelte Spezialgericht für organisierte Kriminalität in einer Vorverhandlung zunächst formell die Anklage akzeptiert. Die Verteidiger hatten damals versucht, eine Verschiebung des Prozessbeginns wegen angeblicher formaler Fehler in der Anklageschrift zu erwirken.

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