Reform der betrieblichen Altersvorsorge: 25 Euro mehr im Monat

BetriebsrentnerInnen müssen ab Januar weniger Krankenkassenbeiträge zahlen. Damit ist eine rot-grüne Regelung nach 15 Jahren korrigiert.

Zwei alte Menschen von hinten

Senioren an der Elbe: Hoffentlich mit Betriebsrente Foto: dpa

BERLIN taz | Ältere Menschen, die eine Betriebsrente beziehen, werden im kommenden Jahr um insgesamt 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Ab dem kommenden Jahr müssen sie auf ihre Betriebsrente erst oberhalb eines Freibetrages von monatlich 159 Euro Beiträge an die Krankenkasse zahlen.

Ein Ruheständler, der 210 Euro Betriebsrente pro Monat bekommt, spart dadurch knapp 25 Euro im Monat, so eine Rechnung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Der Bundesrat ließ das Gesetz am Freitag passieren, es tritt am 1.Januar in Kraft.

Bisher mussten Betroffene den Beitragssatz der Krankenkasse von rund 15 Prozent auf ihre komplette Betriebsrente zahlen, sobald die Bezüge eine Grenze von 155,75 Euro im Monat überstiegen. Statt dieser Grenze gibt es künftig einen Freibetrag, der ab dem 1.Januar 2020 zunächst exakt bei 159,25 Euro liegt. Nur für Anteile, die über diesem Freibetrag liegen, müssen künftig Beiträge bezahlt werden.

Ein Drittel zahlt keine Beiträge mehr

Wird die betriebliche Altersvorsorge in einem einmaligen Kapitalbeitrag ausgezahlt, wird diese Summe auf eine monatliche Leistung umgerechnet. Auch für diese gilt dann der neue Freibetrag.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte, dass ein Drittel der BetriebsrentnerInnen durch die Reform gar keinen Beitrag für die Krankenkassen mehr zahlen müsse, weil ihre Bezüge unter dem Freibetrag liegen. Ein weiteres Drittel werde höchstens noch die Hälfte der Beiträge zahlen müssen. Und ein weiteres Drittel mit höheren Bezügen werde um rund 300 Euro im Jahr entlastet.

Die rot-grüne Regierung hatte im Jahre 2004 eingeführt, dass Menschen, die monatliche Betriebsrenten oder Einmalzahlungen erhalten, die vollen Beiträge an die Krankenkassen abführen müssen. Und zwar sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Grund dafür war die damals klamme Situation der Krankenkassen. Zuvor waren Einmalleistungen gar nicht „verbeitragt“ worden, für monatliche Bezüge galt zuvor nur der hälftige „Arbeitnehmer“-Beitrag.

Ein Wutthema für SPD-Hasser

Da es für Altverträge keinen Bestandsschutz und keine Übergangsregelungen gab, entwickelte sich die „Doppelverbeitragung“ der Betriebsrenten seit 15 Jahren zum Wutthema der Versicherten, es gründeten sich Stammtische von Protestverbänden. Der Ärger vieler WählerInnen über die SPD nährt sich auch aus der Einführung dieser Abzüge, die viele Ältere bis heute erleben, wenn sie in den Ruhestand treten und die Leistungen fällig werden.

Auch mit dem neuen Gesetz bleibt die doppelte „Verbeitragung“ durch den Abzug von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag erhalten. Durch die Freibetragsregelung sind aber viele RentnerInnen nicht oder nicht mehr wie im bisherigen Maße betroffen.

Viele Menschen in Deutschland haben allerdings gar keinen Anspruch auf eine Betriebsrente. Nach Zahlen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung haben nur 55 Prozent der Beschäftigten einen Anspruch auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung. Gerade kleinere Unternehmen bieten gar keine Betriebsrenten an.

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