Urteil gegen #MeToo-Aktivistin: Ein teurer Tweet
Die französische Journalistin Sandra Muller hatte per Tweet die Anmache eines Ex-TV-Produzent zitiert. Jetzt muss sie eine hohe Geldstrafe zahlen.
Dieser Tweet kostet die französische Journalistin Sandra Muller nun 20.000 Euro: „Du hast große Brüste. Du bist genau mein Typ. Ich werde dich die ganze Nacht zum Orgasmus bringen. Eric Brion, Ex-Chef von Equidia.“ Das entschied am Mittwoch ein Gericht in Paris nachdem der ehemalige Fernsehproduzent Eric Brion die Journalistin Muller wegen übler Nachrede verklagt hatte.
Muller gilt als Initiatorin der französischen MeToo-Bewegung und hatte Frauen in Frankreich dazu aufgerufen, unter dem Hashtag #balancetonporc (Verpfeif' dein Schwein) in Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Details und Namen der Übeltäter zu posten.
Genau das tat sie selbst mit Brion, der sie auf einer Veranstaltung in Cannes angebaggert hatte: Sie veröffentlichte seinen Spruch auf Twitter. Brion warf Muller daraufhin vor sie öffentlich verleumdet zu haben. Gegenüber der französischen Zeitung Le Monde gab er zu, sich Muller gegenüber unangebracht geäußert zu haben, das sei jedoch sein „Recht auf Flirten“.
Das Gericht in Paris hat entschieden, dass es sich im Fall Brion nicht um sexuelle Belästigung handelt. Davon könne erst nach wiederholten Vorfällen die Rede sein. Zudem lägen keine Beweise für eine Sexualstraftat vor. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass Muller Brions Namen in Bezug zu den Taten Harvey Weinsteins gesetzt habe. Der US-Filmproduzent wird beschuldigt, mehrere Frauen vergewaltigt oder sexuell belästigt zu haben.
Tweet habe zu „sozialer Isolation“ geführt
Der Weinstein-Skandal war 2017 Auslöser der weltweiten #MeToo-Kampagne. Mullers Tweet habe nun dazu geführt, dass Brions Name öffentlich diffamiert wurde, und habe so die „soziale Isolation“ Brions sowie die Trennung von seiner damaligen Freundin nach sich gezogen, erklärte das Gericht. Bis heute leide er an Depressionen und müsse Medikamente nehmen.
Muller hingegen verteidigte im Gericht ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und betonte, dass sexuelle Übergriffe auf Frauen ernst genommen werden müssten. Auch ihre Anwälte kritisierten das Urteil. Es sei nicht zeitgemäß und sende „kein positives Signal“ im Umgang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt gegen Frauen. Sie kündigten an, in Berufung gehen zu wollen.
Brion ist erst einmal erleichtert. Die Justiz habe festgestellt, dass er kein Schwein sei. Die #MeToo-Aktivistin zeigt sich indes kämpferisch: „Ich habe heute verloren, aber andere Frauen haben gewonnen.“
Leser*innenkommentare
Eva Mailänder
Frage eins, kann sie es beweisen? Vermuten wir mal, sie kann.
Was dann zunächst wichtig wäre, der exakte Zusammenhang . Gab es zuvor schon ein Gespräch, bei dem wechselseitig geflirtet wurde oder hat er ihr das Besagte im Vorbeigehen an den Kopf geworfen?
Wenn letzteres zutrifft, war seine Äußerung ganz klar eine sexuelle Belästigung. Das Gericht zielt aber wohl darauf ab, dass sie für diese Belästigung quasi Selbstjustiz übt, indem sie ihn mit Weinstein in einem Atemzug nennt.
Andererseits hat er jedoch keinen Anspruch darauf, dass ein Gespräch das er mit ihr führt, und erst recht nicht ein solches, unter 4 Augen bleibt. Schließlich geht es nicht um Beriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.
meerwind7
Hat das Gericht nun die Worte waehrend der Anmache in Zweifel gestellt, oder ist es der Meinung, er habe es so gesagt, aber das duerfe nicht zitiert werden? Oder war der Vergleich mit Weinstein der Stein des Anstosses?
Vollgut2000
Wow. Welch ein Skandal...
Heinz Ludwig
Ich kenne mich in französischem Recht jetzt nicht aus. Wie läuft das mit dem "Recht auf Flirten" denn da?