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Gute Bilanz beim Gnadenrecht

Die Bilanz der Härtefall-Kommission 2018: Von 231 Fällen erkennt der Innensenator 75 Prozent an

Die Berliner Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber hat sich im vergangenen Jahr in 231 Fällen an Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit der Bitte um eine Ausnahmeregelung gewandt. In drei Viertel der Fälle (175) habe er das Ersuchen positiv beschieden, sodass die Ausländerbehörde den betroffenen Personen einen Aufenthaltstitel erteilen konnte, teilte die Senatsinnenverwaltung am Dienstag mit.

Seit 2004 sieht das Aufenthaltsgesetz in Paragraf 23 vor, das der Innenminister eines Bundeslandes beim Vorliegen „dringender humanitärer oder persönlicher Gründe“ eine Aufenthaltserlaubnis erteilen kann, wenn andere gesetzliche Möglichkeiten für eine Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen sind. Die Fälle werden je von einem Mitglied der Kommission eingebracht, das über das jeweilige Schicksal und die besondere Notlage der Betreffenden vorträgt. Stimmen die anderen Kommissionsmitglieder zu, wird der Fall dem Senator zur Entscheidung vorgelegt.

Mehr als die Hälfte der im Jahr 2018 neu angemeldeten sowie der noch aus dem Vorjahr offenen Fälle betrafen Familien mit minderjährigen Kindern. Die fünf Hauptherkunftsländer waren Albanien, Türkei, Serbien, Russische Föderation und Kosovo gewesen. Insgesamt wurden in die Härtefallkommission im vergangenen Jahr 289 neue Fälle eingebracht, noch offene Anträge aus Vorjahren gab es 227. Die Kommission hat in 14 Sitzungen über 238 Anträge beraten. 94 Anträge haben sich laut Jahresbericht „anderweitig erledigt“, zumeist wurden sie zurückgenommen, in zwölf Fällen wurde den Betreffenden eine Aufenthaltserlaubnis doch noch auf anderer Rechtsgrundlage erteilt, etwa dem Weg einer Ausbildungsduldung.

Geisel betonte, „die Härtefallkommission ist eine wichtige Institution, die ihre Entscheidungen mit Bedacht trifft“. Ihre Mitglieder würden jedes Jahr mit zahlreichen Einzelschicksalen konfrontiert, für die nach einer Lösung gesucht wird, auch wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. „Es ist unsere humanitäre Pflicht, Menschen in Notsituationen zu helfen“, so der Innensenator.

Im Jahr 2017 hatte die Kommission 262 Ersuchen an den Innensenator gestellt. Damals erteilte er in knapp 70 Prozent der Fälle anschließend einen Aufenthaltstitel. Die siebenköpfige Härtefallkommission setzt sich zusammen aus Vertretern des Integrationsbeauftragten, der für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung sowie der katholischen und evangelischen Kirche. Außerdem sitzen Vertreter der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrats ­Berlin und des Migrationsrats Berlin-Brandenburg am Tisch. (dpa, taz)

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