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Strafzins in Prüfung

Bundesregierung überlegt Verbot für kleine Sparsummen

Die Bundesregierung lotet ein mögliches Verbot von Strafzinsen für Kleinsparer aus. Das Finanzministerium habe eine Prüfung veranlasst, „ob es der Bundesregierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor solchen Negativzinsen zu schützen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) der Funke Mediengruppe. „Diese Prüfung ist aber kompliziert und wird etwas dauern.“

Geschäftsbanken müssen seit Mitte Juni 2014 Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Derzeit verlangt die EZB 0,4 Prozent Strafzinsen. Damit wollen die Währungshüter die Kreditvergabe und so die Wirtschaft im Euroraum ankurbeln.

Einzelne Institute geben die Strafzinsen der EZB bereits an Unternehmen oder große Investoren wie Fonds weiter. Auch reiche Privatkunden werden von mancher Bank zur Kasse gebeten. Das Gros der Privatkunden jedoch ist bislang von Strafzinsen verschont geblieben – zu groß ist die Sorge, Kunden zu verprellen. Doch die Andeutung von EZB-Präsident Mario Draghi, dass die Notenbank den negativen Einlagenzins verschärfen könnte – womöglich schon in ihrer nächsten Zinssitzung am 12. September – hat die Branche alarmiert. „Es wird für Banken immer schwerer, bei anhaltenden Negativzinsen eine angemessene Profitabilität im Kundengeschäft sicherzustellen“, sagte die Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Marija Kolak, im Juli. „Insbesondere, wenn auf die Weitergabe der negativen Zinsen im Mengengeschäft verzichtet wird.“

Verbraucherschützer halten eher wenig von den Erwägungen. „Ein Gesetz gegen Negativzinsen ist gut gemeint, hätte aber vor allem Symbolcharakter“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, der Augsburger Allgemeinen. (dpa)

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