Nur bedingt glaubwürdig

Im Prozess gegen den Ex-Leiter des Weißen Rings Lübeck wird die Glaubwürdigkeit der Zeugin begutachtet

Eine Falschbezichtigung des Angeklagten sei nicht auszuschließen, sagte die Gutachterin

Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin Dora M. im Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Weißen Rings in Lübeck, Detlef H., sind laut einer psychiatrischen Sachverständigen nur bedingt glaubwürdig. Es sei zumindest nicht auszuschließen, dass die Zeugin und Nebenklägerin die Situation in ihren Aussagen schlimmer dargestellt habe, als die tatsächlich gewesen sei, sagte die Diplom-Psychologin am Montagnachmittag am vierten Prozesstag vor dem Lübecker Amtsgericht.

Auch eine Falschbezichtigung des Angeklagten als Rechtfertigung gegenüber ihrem Umfeld sei nicht auszuschließen, sagte die Gutachterin in einer Zusammenfassung der Ergebnisse.

H. muss sich wegen einer exhibitionistischen Handlung vor dem Lübecker Amtsgericht verantworten. Der heute 74-Jährige soll sich im April 2016 vor der heute 41 Jahre alten Zeugin entblößt und sie aufgefordert haben, ihm ihre Brüste und ihre Scham zu zeigen. H. bestreitet das. Die Frau hatte sich damals Hilfe suchend an die Opferschutzorganisation gewandt, weil ihr Ehemann sie kurz zuvor verlassen und ihr Konto geplündert hatte.

Während der Vorstellung des vollständigen Gutachtens war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Als Begründung nannte die Richterin den Schutz der Intimsphäre der Zeugin. Das aussagepsychologische Gutachten war vom Gericht in Auftrag gegeben worden, weil gegen die Zeugin zuvor bereits wegen Betruges ermittelt worden war. Der Prozess wird am 29. Juli fortgesetzt. (dpa)