Kriminelle Tierliebe

Staatsanwältin vor Gericht: Sie soll Zirkus- und andere Tiere beschlagnahmt und verkauft haben

Elefanten, Tiger, Löwen, Krokodile und auch Rinder, Pferde, Kaninchen und Katzen wurden beschlagnahmt

Eine Kieler Staatsanwältin muss sich wegen Rechtsbeugung nach der Sommerpause vor Gericht verantworten. Das Landgericht Kiel ließ drei von vier Anklagen der Staatsanwaltschaft Itzehoe zu und eröffnete das Hauptverfahren, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Juristin soll als Tierschutz-Dezernentin das Recht gebeugt haben, indem sie unter Missachtung von Widerspruchsrechten der Besitzer Dutzende Tiere beschlagnahmen und notverkaufen ließ.

Auf besonderes Interesse waren in der Öffentlichkeit Fälle mit Zirkustieren gestoßen: So soll die Juristin die Elefantendame „Gitana“, Tiger, Löwen und Krokodile aus Zirkussen abtransportiert haben lassen und sie per Notverkauf unter anderem nach Belgien vermittelt haben. Diese Fälle sind aber nicht angeklagt. Auch Rinder, Pferde, Hunde, Kaninchen und Katzen wechselten die Besitzer – ohne dass die Betroffenen Gelegenheit erhielten, dagegen juristisch vor Gericht anzugehen.

Sie mussten laut Anklage ansehen, wie ihre Tiere verladen und weggeschafft wurden. Wie ein „Überfallkommando“ hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und Veterinärärzte plötzlich auf ihrem Hof gestanden, schilderte damals eine Hundezüchterin die Aktion. „Mir wurden meine Rechte nicht erklärt und ich durfte erst einmal nicht telefonieren.“ Einen richterlichen Beschluss habe sie nie zu Gesicht bekommen, Gründe für die Durchsuchung habe ihr niemand genannt.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte die Anklagen 2016 und 2017 erhoben. Die Eröffnung des Hauptverfahrens bezieht sich auf zehn Fälle der Rechtsbeugung, davon in einem Fall in Tateinheit mit Diebstahl. Sie ereigneten sich zwischen Ende 2011 und Anfang 2014. Die Juristin soll teils die gesetzliche Befugnis zur Notveräußerung bewusst missbraucht haben, erläuterte das Gericht. In einem Fall soll die Staatsanwältin schlecht gehaltene Tiere eines Landwirts ohne Notverordnung eigenmächtig verkauft haben.

Die Staatsanwältin war vorläufig des Dienstes enthoben worden und ihre Bezüge wurden um 25 Prozent gekürzt. Ihre Klage dagegen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen. Mit der Hauptverhandlung könnte dem Landgericht zufolge im September begonnen werden. (dpa/taz)