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Nicht so forsch wie Bayern

Im neuen Polizeigesetz verzichtet Hamburg anders als Bayern darauf, Online-Durchsuchungen zu erlauben

Der Senat plant eine Reform des Polizeirechts. Anders als etwa Bayern verzichte Hamburg in dem neuen Gesetz darauf, der Polizei Online-Durchsuchungen zu erlauben, sagte der Sprecher der Innenbehörde, Frank Reschreiter. Es gebe bundesweit nur sehr wenige Fälle dieser Art im strafrechtlichen Bereich, darum sei ein solcher Eingriff in die Privatsphäre nicht nötig.

Eingeführt werden soll hingegen die Fußfessel für Täter in Fällen von Beziehungsgewalt. „Heute müssen wir häufig das potenzielle Opfer verstecken und dessen Freiheit einschränken und wir würden gerne die Freiheit desjenigen, der gefährlich ist, einschränken“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) am Donnerstag dem NDR. Der Entwurf sehe vor, dass ein Richter das Tragen der Fußfessel anordnen könne, wenn eine hohe Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohe, betonte Reschreiter.

Das Hamburgische Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei und – in geringerem Maße – auch das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) müssen reformiert werden, um sie an europäische Datenschutzvorgaben und an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Bundeskriminalamtsgesetz anzupassen.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf wurde zuvor von den Senatsbehörden abgestimmt. Offiziell will ihn der rot-grüne Senat noch im Juli beschließen. Die Bürgerschaft soll dann nach dem Ende ihrer derzeit laufenden Sommerpause darüber beraten. Es sei geplant, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten könne.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen war die Verschärfung des Polizeirechts im vergangenen Jahr auf erhebliche Proteste gestoßen. (dpa)

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