: Haftbefehl beantragt
Wegen des Verdachts auf Vergewaltigung droht Julian Assange ein Verfahren in Schweden
Aus Stockholm Reinhard Wolff
Das Verfahren um die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange von Großbritannien an Schweden ist in Gang gesetzt. Die schwedische Staatsanwaltschaft gab am Montag bekannt, sie habe beim Amtsgericht in Uppsala einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Assange gestellt. Grund ist ein „hinreichender Tatverdacht auf Vergewaltigung in einem minder schwerem Fall“.
Nach dem Beschluss auf Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen Assange, der am vergangenen Montag verkündet wurde, ist ein solcher vom Gericht zu erlassender nationaler Haftbefehl der erforderliche nächste Schritt, bevor die schwedische Justiz mit dem Erlass eines „europäischen Haftbefehls“ formell Assanges Auslieferung bei der britischen Justiz beantragen kann. Das Amtsgericht in Uppsala wird in den kommenden Tagen über den Haftbefehlsantrag entscheiden, Assange selbst wird dabei durch seinen Rechtsanwalt Per E. Samuelsson vertreten.
Am Montag war Samuelsson zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Vor einer Woche hatte er für den Fall eines solchen Verfahrens angekündigt, Assange werde sich gegen den Erlass eines Haftbefehl wehren. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Assange wegen eines fast neun Jahre zurückliegenden Tatvorwurfs sei „unsinnig und unverhältnismäßig“. Es sei schließlich die schwedische Staatsanwaltschaft, die die Verzögerung der Ermittlungen verschuldet habe.
Wie das Verfahren angesichts der vermutlichen Konkurrenzsituation zwischen einem schwedischen und einem US-amerikanischem Auslieferungsantrag weitergehe, sei „nicht vorhersehbar“, teilte die ermittelnde Staatsanwältin Eva-Marie Persson am Montag mit: „Über die Prioritäten entscheiden allein die britischen Behörden.“
WikiLeaks-Chefredakteur Kristinn Hrafnsson erklärte, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens in Schweden „Julian Assange jedenfalls die Möglichkeit geben wird, sich von den Verdächtigungen reinzuwaschen.“
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