Keine Wunschschule

Schulbehörde verweigere behinderten Kindern zu oft die Wunschschule, kritisiert eine Initiative

Von Kaija Kutter

Kinder mit Behinderung erhalten in Hamburg zu häufig nicht den von Eltern gewünschten Schulplatz. Das kritisiert die Initiative „Gute Inklusion“. Denn während bei der Wahl der ersten und der fünften Klasse insgesamt nur 5,5 Prozent der Kinder nicht ihre Wunschschule erhielten, sind dies bei den behinderten Kindern 31 Prozent. Das ergebe eine Anfrage der Linken.

„Diese Diskriminierung widerspricht in skandalöser Weise der UN-Konvention“, kritisiert Initiativen-Sprecher Pit Katzer. So würden sogar Vorschulkinder gezwungen, ihre Grundschule zu verlassen. Für die Entwicklung der Kinder sei es wichtig, weiter in gewohnter Umgebung lernen zu können. Doch die Behörde wolle Kosten bei der Schulweghilfe sparen.

Schulbehördensprecher Peter Albrecht entgegnet, das Wahlrecht der Eltern werde keineswegs “willkürlich“ eingeschränkt. Auch für Eltern nicht-behinderter Kinder gebe es keine freie Schulwahl, sie dürften nur die Schulform wählen. Da es aber deutlich weniger „Schwerpunktschulen“ für Schüler mit Förderbedarf gebe, sei das Wahlrecht im Blick auf eine konkrete Schule „in der Tat eingeschränkt“. Die Behörde nehme die Kritik aber „sehr ernst“ und prüfe erneut, ob „andere Lösungen gefunden werden können“.