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  • 29.3.2019

Was fehlt …

… die Anklage

Als Rashad James das Gerichtsgebäude in Maryland verlassen will, spricht ihn ein Sheriff an. Es stellt sich heraus, dass der Gesetzeshüter glaubt, James sei Angeklagter in einem aktuellen Prozess. Den Anzug, den James trägt, hält der Sheriff für eine Tarnung, um ein juristisches Amt vorzutäuschen, und den Führerschein des Festgehaltenen für sowieso gefälscht. Dabei ist James nicht Angeklagter, sondern Verteidiger des Angeklagten, der seinerseits bei der Verhandlung gar nicht vor Ort war. Das einzige vermeintliche Indiz, das der übereifrige Gesetzeshüter dafür sah, dass Rashad James ein Krimineller sein könnte, ist dessen Hautfarbe. Damit reiht sich der Vorfall ein in eine lange Kette von Zwischenfällen, in denen US-Amerikaner*innen nichtweiße Menschen für die alltäglichsten Aktivitäten – Kaffee trinken bei Starbucks, Verlassen einer Airbnb-Unterkunft – bei der Polizei melden. Das zuständige Kommissariat hat pflichtschuldigst eine Untersuchung des Zwischenfalls angekündigt. Rashad James ist übrigens wieder auf freiem Fuß. Die Polizei kann schließlich auch großmütig sein. (taz)