Kulturverein in Bremen verleumdet: AfD verliert gegen Zuckerwerk

Das Waller Beiratsmitglied Gerald Höns darf den Kulturverein Zuckerwerk nach einer Entscheidung des Landgerichts nicht mehr als Straftäter verleumden

Hat gegen Verein Zuckerwerk verloren: AfD-Politiker Gerald Höns Foto: jpb

BREMEN taz | Der Waller AfD-Politiker Gerald Höns darf den Verein Zuckerwerk nicht weiter in die Nähe von Straftätern und Brandstiftern rücken. Das entschied am Donnerstag das Bremer Landgericht. Bei Zuwiderhandlung drohen ihm 250.000 Euro Strafe.

Damit gab es dem Kulturverein recht, der Höns auf Unterlassung verklagt hatte. Dieser hatte in einem Antrag an den Beirat Walle seine Ablehnung eines Bunker-Verkaufs an das Zuckerwerk mit der Sorge vor Straftaten begründet. „Die AfD hat grundsätzlich kein Interesse an der Erstarkung von Organisationen, aus deren Mitte Straftaten heraus begangen bzw. organisiert werden“, heißt es darin.

Höns Anwalt hatte argumentiert, die Aussage sei mehrdeutig. Dem stimmte die vorsitzende Richterin Claudia Göhrs zu. Höns habe aber die Möglichkeit zur Klarstellung nicht genutzt, nachdem ihn der Verein abgemahnt hatte.

In dem Moment hätte er, so das Gericht, sich eindeutig positionieren und sagen müssen, dass er nicht die Zuckerwerker meine. Stattdessen habe er seine Äußerungen in einer Mail wiederholt, so Göhrs. Damit habe er rechtswidrig gehandelt. Am Freitag stand der Antrag noch auf der Homepage der AfD Walle, in einer Sammlung von „Unterlagen / Links Bemerkungen betreffend Bunkernutzung, ‚Zuckerwerk‘, politische Bedenken und Erfahrungen“. Darunter finden sich auch Sätze wie „In der Tat gibt es Anzeichen dafür, dass aus dem Dunstkreis des ‚Zuckerwerkes‘ heraus Straftaten begangen bzw. vorbereitet werden“.

Die vom Gericht genannte Mail an Beiratsmitglieder und weitere unbekannte Empfänger*innen steht auf der Seite afdwatchbremen.com. Darin heißt es: „… und solche Antifanten sowie Autonome wollen unter dem Markennamen ‚Zuckerwerk‘ an der Hans-Böckler-Straße mit Rot-Grüner Hilfe eine Art ‚Rote Flora‘ eröffnen??? Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis nach der möglichen Eröffnung das erste Auto brennt.“

Höns bezieht sich auf einen Brandanschlag auf ein Auto der Deutschen Polizeigewerkschaft im Januar 2018. Im Dezember 2017 hatten Unbekannte einen LKW auf einem Firmengelände in Gröpelingen in Brand gesetzt. Ein darin schlafender Fahrer war rechtzeitig aufgewacht.

Diese Zusammenhänge herzustellen habe „Methode“, sagte gestern der Anwalt des Zuckerwerks, Alexander Hoffmann aus Kiel. Höns habe gezielt versucht, das Zuckerwerk in einer entscheidenden Phase zu schädigen, als der Verein mit der Stadt über den Bunkerkauf verhandelte. „Es ist klar, dass die Stadt nicht an Straftäter verkauft“, sagte die Richterin.

Hoffmann sagte nach der Verhandlung, er beobachte mit dem Erstarken der Rechtspopulisten eine Zunahme an presserechtlichen Prozessen, in denen es um ähnliche Fälle wie Höns Insinuationen gegen das Zuckerwerk geht. „Da wird so ungenau wie möglich formuliert, um nicht verurteilt werden zu können, aber so, dass möglichst viel Dreck am Stecken des politischen Gegners hängen bleibt.“

Höns muss nun rund 5.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Während der Verhandlung sagte er, die Verbindungen zwischen den Mitgliedern des Zuckerwerks und Autonomen seien „evident“. Und: Wer mit Hunden ins Bett gehe, müsse sich nicht wundern, mit Flöhen aufzuwachen.

Der Verein Zuckerwerk will nach mehrjähriger Raumsuche den Bunker als Party- und Kulturraum kaufen. Die Verhandlungen dauern an.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.