heute in hamburg: Wenn auf die Beschwerde die Räumung folgt
Solidaritäts-Veranstaltung gegen die Zwangsräumung von Michael und seiner Tochter,
18 Uhr, im Glasbau der Christuskirche Hamm, Carl-Petersen-Straße 59
Von Peter Nowak
„Michael und seine Tochter bleiben – Zwangsräumung am Chapeaurougeweg verhindern“, lautet das Motto einer heutigen Solidaritätsveranstaltung in Hamm. Dort geht es um Michael Klausner*, dem die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugesellschaft Hamburg (VHW) zum 31. März die Wohnung gekündigt hat, in der er mit seiner achtjährigen Tochter lebt. Das Amtsgericht St. Georg hatte der VHW Ende November 2018 Recht gegeben und ihn zur Herausgabe der Wohnung verurteilt.
Der Konflikt begann im Sommer 2017 mit einem Streit um ein entferntes Namensschild an Klausners Briefkasten. Der beschwerte sich bei der VHW und kritisierte auch einen angeblich nicht besonders freundlichen Umgang der Genossenschaft mit MieterInnen. Bei einer Mail blieb es nicht und der Ton wurde rauer. „Mittlerweile stelle ich mir die Frage nach dem Sinn Ihrer Daseinsberechtigung“, hieß es etwa in einer Mail an einen VHW-Mitarbeiter. Klausner erhielt die erste Abmahnung.
Er entschuldigte sich. „Möglicherweise habe ich mich im ‚Schockzustand‘ durch den Eingriff in meine Privatsphäre durch VHW-Mitarbeiter ein wenig im Ton vergriffen“, schrieb Klausner an die Genossenschaft. Doch die Fronten waren verhärtet, es kam zu einem weiteren Schlagabtausch per Mail. Die Folge waren erneute Abmahnungen und schließlich die Kündigung.
Mittlerweile hat sich ein UnterstützerInnenkreis für Klausner gegründet. Dazu gehören die Stadtteilinitiativen „St. Pauli solidarisch“ und „Wilhelmsburg solidarisch“, die Erwerbslose bei Konflikten mit den Jobcentern ebenso unterstützen wie MieterInnen bei Konflikten mit den EigentümerInnen.
„Wir haben die VHW in einen Brief aufgefordert, sich mit Michael an einen Tisch zu setzen“, erklärt eine der UnterstützerInnen der taz. Es könne nicht sein, dass die beiden wegen eines Konflikts geräumt würde, der mit einem Gespräch hätte beigelegt werden können.
Die Genossenschaft bestätigte das Räumungsurteil. „Die VHW hat dem Mieter wiederholt ihre Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung angeboten. Dieses Angebot erhalten wir aufrecht“, erklärte eine Sprecherin. Auf die Frage, ob die VHW sich auf eine Verlängerung der Räumungsfrist einlassen würde, damit Klausner mit seiner Tochter nicht obdachlos wird, ging sie nicht ein.
*Name geändert
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