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„Mit-Mutter“ künftig möglich

Justizministerin Barley plant Reform des Abstammungsrechts

Das Bundesjustizministerium von Katarina Barley (SPD) hat am Mittwoch einen Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Darin wird eine Anpassung des Rechts an neue Beziehungskonstellationen angeregt. Aktuelle Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin würden neue rechtliche Bestimmungen erfordern, heißt es. Grundlage des Entwurfs bildet das „Zwei-Eltern-Prinzip“. Elternschaftsmodelle mit mehreren Bezugspersonen werden nicht berücksichtigt. Mutterschaft soll weiterhin strikt biologisch definiert werden.

Demnach müsste eine gebärende Frau weiterhin abstammungsrechtlich als Mutter gelten, auch wenn sie darauf verzichtet. Lesbischen Eltern soll es möglich sein, neben der „Geburtsmutter“ eine „Mit-Mutter“ eintragen zu lassen. Damit wäre die Möglichkeit zweier Mütter geschaffen, wenn auch mit Abstufungen zwischen beiden. Entscheidet sich ein Paar künftig, per Samen- oder Embryospende einer dritten Person schwanger zu werden, können die sogenannten intendierten Eltern dies auch abstammungsrechtlich geltend machen. Notwendig hierfür sollen eine „Dreier-Erklärung“ sein, in der alle Beteiligten ihre Zustimmung festschreiben, sowie eine ärztlich kon­trollierte Durchführung.

Inter- und transsexuelle Menschen sollen jede Elternrolle einnehmen können. Konflikte und Widersprüche entstehen hier jedoch im Hinblick auf die biologische Definition von Mutterschaft. So könnten sich rechtlich anerkannte Transmänner ohne vollzogene chirurgische Umwandlung, die ein Kind gebären, lediglich als Mutter eintragen lassen, auch wenn dies offensichtlich im Widerspruch zu ihrem rechtlichen Geschlecht steht. Eine dritte Geschlechtsoption wird nicht berücksichtigt.

Jugendliche ab 16 Jahren hätten künftig ein Recht auf Aufklärung über ihre biologischen ­Eltern, auch gegenüber Dritten. Bisher steht ­ihnen die Überprüfung der rechtlichen Eltern zu. Kevin Culina

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