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Gegen miese Zustände

Berlin ruft wegen Missständen bei der Schweinehaltung das Bundesverfassungsgericht an

Das Land Berlin hält die Mindestflächen bei der bundesweiten Schweinehaltung für verfassungswidrig und ruft das Bundesverfassungsgericht an. In den nächsten Tagen wird in Karlsruhe ein Normenkontrollantrag eingereicht, wie die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz am Mittwoch mitteilte.

Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte, gerade Berlin als Verbraucherstadt habe ein großes Interesse an einer rechtlich einwandfreien Tierhaltung. „Das massenhafte Einpferchen von Schweinen auf minimalstem Raum wird diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht.“ Berlin ist laut Verwaltung bislang das einzige Land, das diesen Weg geht.

„Berlin geht konsequent vor“, begrüßte der Deutsche Tierschutzbund. Die Vorschriften für die Schweinehaltung seien unzureichend, erklärte Präsident Thomas Schröder. Was die Politik nicht löst, müsse das Gericht lösen. Bis zu einer Entscheidung sollten keine weiteren tierschutzwidrigen Bauten entstehen, die dann jahrzehntelangen Bestandsschutz hätten.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) habe nichts getan. Bis heute würden Schweine ohne Betäubung kastriert und Ringelschwänze kupiert. Der Großteil der Tiere lebe fast ohne Tageslicht auf Betonböden auf knappstem Raum, was Verletzungen und Krankheiten zur Folge habe. (dpa)

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