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Demokratisch gescheitert

Ein Volksbegehren für eine erneute Wahlrechtsreform in Bremen hat zu wenig gültige Stimmen. Der Verein „Mehr Demokratie“ wollte die Personenstimmen stärken und schließt einen neuen Versuch nicht aus

VonMoritz Warnecke

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ über eine erneute Wahlrechtsreform in Bremen ist gescheitert. Das hat der Landeswahlausschuss am Montag in einer öffentlichen Sitzung entschieden. Der Verein „Mehr Demokratie“ hatte dafür bis November über 26.000 Unterschriften gesammelt. Doch am Ende blieben nach Überprüfung davon nicht genug gültige Stimmen übrig.

Der Verein wollte das Wahlrecht so ändern, dass Kandidat*innen bei Bürgerschaftswahlen stärker von den sogenannten Personenstimmen profitieren. In Bremen können Wähler*innen insgesamt fünf Stimmen direkt an Personen und Parteilisten vergeben. Das Volksbegehren wollte, dass alle Listenstimmen addiert und gleichmäßig auf alle Kandidat*innen der jeweiligen Partei verteilt werden. Dann sollten die direkt vergebenen Personenstimmen hinzugerechnet werden. Letztlich würden so die Personenstimmen über den Einzug ins Parlament entscheiden.

Nötig gewesen wären für das Volksbegehren 24.380 Stimmen in Bremen und Bremerhaven, gültig waren aber nur 21.881. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der Unterschriftenlisten durch das Bürgeramt Bremen und das Bürgerbüro Bremerhaven. 4.450 der abgegebenen Stimmen wurden dabei als ungültig bewertet: Etwa, weil Leute mehrfach unterschrieben, weil sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht in Bremen wohnen.

Laut Landeswahlleiter An­dreas Cors gebe es in der Stadt Bremen zudem etwa 330 Zweifelsfälle, deren Zahl für ein Zustandekommen des Volksbegehrens aber nicht relevant sei.

Katrin Tober vom Verein „Mehr Demokratie“ erklärte: „Selbstverständlich sind wir enttäuscht.“ Allerdings hatten sie und ihre Mitstreiter*innen bereits mit einem knappen Ergebnis gerechnet. Um dem Risiko ungültiger Stimmen zu entgehen, sollten ursprünglich 30.000 Unterschriften gesammelt werden. Ein Ziel, das nicht erreicht wurde. Die Möglichkeit eines juristischen Einspruchs will der Verein indes nicht ausschöpfen.

Dennoch kann Tober dem Ganzen noch Positives abgewinnen: Die Bürger seien allein durch die Unterschriftensammlung für das Thema sensibilisiert worden. „Ich hoffe, dass das auch in den Hinterköpfen der Bürger bleibt“, so Tober. Sie kann sich vorstellen, nach den Bürgerschaftswahlen im Mai ein neues Volksbegehren vorzubereiten.

Mit Material von dpa

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