piwik no script img

Pflege-Gehälter werden gleicher

Private Pflegeanbieter wollen ihre Beschäftigten künftig einheitlich entlohnen, hat der Bremer Landesverband des BPA beschlossen. Verpflichtend ist der „Mindesttarif“ jedoch nicht

Von Simone Schnase

Ein neues Gehaltssystem für Pflegekräfte streben die privaten Pflegeanbieter in Bremen an. Die im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) organisierten Unternehmen haben für einheitliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und eine Entgelttabelle votiert.

Laut dem Bremer BPA-Landesvorsitzenden Sven Beyer „liegen die Gehälter unserer AVR auf dem gleichen Niveau wie die der Wohlfahrtsverbände in Bremen“, also gleichauf mit dem 2017 beschlossenen „Bremer Pflegetarif“ (TV Pflib).

Die Gewerkschaft Ver.di kritisiert das Vorhaben, denn die Mitglieder der Wohlfahrtsverbände haben gleichzeitig mit dem TV Pflib eine „Sozialpartnerschaftserklärung“ unterzeichnet. Darin ist vereinbart, über Verbesserungen zu verhandeln, um schrittweise das Niveau des Tarifvertrages für die Länder zu erreichen. Entsprechende Verhandlungen laufen bereits. Die Arbeitsvertragsrichtlinien der BPA-Unternehmen sehen dergleichen nicht vor.

Mit deren Umsetzung behielten dafür laut Beyer aber die Arbeitgeber „die Freiheit, über die Mindesttarife der Entgelttabelle hinaus zu bezahlen“. Deswegen seien die Richtlinien „deutlich besser als starre Tarifverträge“ geeignet, um Pflegekräften Anreize zu bieten. „Das stimmt nicht“, sagt Kerstin Bringmann von Ver.di: „Arbeitgeber haben immer das Recht, ihren Angestellten mehr zu bezahlen – kein Tarifvertrag verbietet ihnen das.“ Von Tarif könne ohnehin keine Rede sein: „Es handelt sich bei diesen AVR lediglich um Arbeitsverträge, denn die Arbeitnehmer sind daran ja überhaupt nicht beteiligt.“

Auf Nachfrage, was mit jenen BPA-Mitgliedern passiere, die nicht bereit seien, den neuen „Mindesttarif“ zu zahlen, sagt Beyer: „Wir schreiben ihnen ja nichts vor, sondern werben nur darum.“ Aber die überwiegende Mehrheit der Mitglieder wolle sich dem anschließen.

Bundesweit weigern sich die meisten der privaten Pflegeanbieter, mit Mitarbeitendenvertretungen und Gewerkschaften über Entgelte zu verhandeln: Drei Viertel der Einrichtungen hatten im Jahr 2017 laut einer Studie des Instituts TNS Sozialforschung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums keine entsprechenden Vereinbarungen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen