Das Prostituierten­schutzgesetz

In Deutschland gibt es Schätzungen zufolge zwischen 200.000 und 400.000 Prostituierte, die weit überwiegende Mehrheit davon sind Frauen. Offizielle Zahlen existieren nicht.

Vor 2002 war Prostitution in Deutschland zwar erlaubt, galt jedoch als sittenwidrig. Prostiutierte bewegten sich in einer Grauzone, konnten sich zum Beispiel nicht bei der Krankenkasse anmelden oder sozialversichern, mussten ihr Einkommen aber versteuern. 2002 schuf Rot-Grün Rechtssicherheit für den Beruf, die Frauen können seitdem zum Beispiel ihren Lohn einklagen.

Seit einem Jahr gilt das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz. Vorgeschrieben ist nun eine kostenpflichtige jährliche Gesundheitsberatung für jede Frau, zudem eine Anmeldung als Prostiuierte – egal ob die Frau in einem Großbordell, allein in ihrer Wohnung, auf der Straße oder bei einem Escortservice arbeitet und egal ob sie der Sexarbeit hauptberuflich oder als Nebenverdienst nachgeht.

Den sogenannten Hurenpass, ein Ausweisdokument, muss die Frau „während der Ausübung ihrer Tätigkeit“ bei sich tragen, er ist mit Passfoto, Name und Adresse versehen, zudem ist ein Aliasname möglich. Die Anmeldedaten werden ans Finanzamt übermittelt, die Frauen müssen Steuererklärungen abgeben.

Für BordellbetreiberInnen gibt es eine Registrierungspflicht. Als BordellbetreiberIn gilt dabei schon, wer zusammen mit einer Kollegin in einem Betrieb ab zwei Personen arbeitet, also auch in Wohnungen. Täglich muss ein Kassenbuch geführt werden, auch auf dem Straßenstrich. Für Freier gilt Kondompflicht. Razzien, um das Gesetz zu überprüfen, sind ohne richterlichen Beschluss möglich. Wer die Auflagen nicht erfüllt, muss bis zu 1.000 Euro bezahlen.

Jedes Bundesland muss sich an dieselben Vorschriften halten, regelt aber eigenverantwortlich, wie Pflichtberatungen und Kontrollen ablaufen. In manchen Bundesländern kosten die Beratungen und Anmeldungen Geld, in anderen nicht. Patricia Hecht