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Stets zu Diensten: Bufdis und FSJler

Da, wenn man sie braucht: im Haushalt, beim Einkaufen, beim Aufstehen oder Zubettgehen, bei Behördengängen oder bei der Zubereitung des Essens – Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD) sind nicht nur für Senior*innen gut

Von Alina Schwermer

Nehmen wir mal an, Opa im dritten Stock kann sich einige Dinge nicht mehr so gut merken. Es fällt ihm schwer, beim Einkauf den Überblick zu behalten. Und die Tasche kann er auch nicht mehr so sicher tragen wie früher. Die ältere Dame im Gebäude nebenan kommt in ihrem Haushalt noch prima klar, aber sie fühlt sich etwas einsam. Hinters Steuer des Autos traut sie sich schon länger nicht mehr, und seit sie nach einer Operation schlechter zu Fuß ist, kann sie ihre Freundinnen kaum mehr eigenständig besuchen. Sie wünscht sich jemanden, der sie dort hinbringt. Oder vielleicht einfach eine Person, die auch mal einen gemütlichen Ausflug ins Café mit ihr macht, oder einen Arzttermin mit ihr wahrnimmt. Die Mobilen Sozialen Hilfsdienste (MSHD) haben solche und viele andere Dinge zu ihrer Aufgabe gemacht. Der Dienst richtet sich an Menschen, die noch fit genug sind, um zu Hause zu leben, aber körperlich eingeschränkt sind.

Das müssen nicht nur Senioren sein. Auch um Menschen mit Behinderung, Menschen mit Suchtproblemen oder kurzzeitig schwer erkrankte Erwachsene kümmern sich die MSHD. „Vielfach sind es nicht die großen Dinge, die alten und hilfsbedürftigen Menschen Probleme bereiten“, schreibt der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). „Es sind eher kleinere Dinge, die sich als unüberwindliche Probleme des Alltags darstellen: im Haushalt, beim Einkaufen, beim Aufstehen oder Zubettgehen, bei Behördengängen oder bei der Zubereitung des Essens.“

Der ASB ist eine von vielen Organisationen, die Mobile Soziale Dienste organisieren. Ähnliches bieten etwa die Johanniter, die Diakonie, die AWO, das Deutsche Rote Kreuz oder viele lokale Initiativen an. Die Palette der Angebote unterscheidet sich je nach Dachorganisation und Standort, umfasst aber im Wesentlichen zwei Komponenten: Haushaltshilfe und Begleitdienste.

„Besonders dann, wenn keine eigenen Ressourcen vorhanden sind, werden Hilfen von Fachdiensten und Selbsthilfeangeboten benötigt“, schreibt der MSHD des VIP Chemnitz (Verein zur Integration psychisch kranker Menschen). Das Engagement des Vereins zeigt, wie unterschiedlich das Zielpublikum der MSHD sein kann: In diesem Falle sind es vor allem Alkoholabhängige oder Menschen mit extremen sozialen Schwierigkeiten, die der Dienst versorgt. Der MSHD des VIP Chemnitz bietet etwa Hausbesuche in Krisenzeiten oder Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen an.

Andere fokussieren sich vor allem auf Fahrdienste für Senioren oder für Menschen mit Behinderung, darunter auch Schüler. Unterschiedlich sind sogar die Dienste innerhalb einer Organisation. Nach Angaben der Pressestelle des Arbeiter-Samariter-Bundes etwa sind die einzelnen Gliederungen im ASB, die diese Angebote haben, „rechtlich eigenständig und […] die Handhabe in den Gliederungen ist sehr unterschiedlich“. Übergreifendes Zahlen- und Datenmaterial gebe es daher nicht.

Ein großer Vorteil der Mobilen Sozialen Hilfsdienste ist der relativ leichte Einstieg. Fast alle Tätigkeiten können freiwillige Helfer ohne spezielle Ausbildung ausführen. Denn oft geht es um leichte Haushaltsarbeit: Waschen, kochen, putzen, staubsaugen oder zu Einkäufen begleiten. Auch Arbeit im Garten oder handwerkliche Tätigkeiten gehören dazu. Einige MSHD bieten zudem Essen auf Rädern an. Wichtiger Teil ist zusätzlich die sogenannte „aktivierende Teilnahme am Alltag“, während der die Betroffenen zu Aktivitäten begleitet und animiert werden. Bei kranken Familienmitgliedern übernehmen einige Organisationen auch kurzzeitig die Führung des Haushalts.

Es sind nicht nur die großen Dinge, die Hilfsbedürftigen Probleme bereiten

Die Hilfsdienste sind damit für junge Freiwillige recht gut geeignet. Früher wurden die MSHD viel von Zivildienst­leistenden getragen. Seit der Zivildienst 2011 abgeschafft wurde, übernehmen unter anderem Bundesfreiwilligendienstler (Bufdis) und Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr machen (FSJler), solche Tätigkeiten. Das ist mitnichten dasselbe: Der BFD steht Interessierten aller Generationen offen, während FSJler nicht älter als 27 sein dürfen. Das FSJ entstammt der Tradition evangelischer und katholischer Kirchen und wird schon seit 1964 institutionell gefördert. Der BFD dagegen wurde erst nach der Aussetzung des Zivildienstes 2011 geschaffen.

Nach Angaben des Familienministeriums ist die Zahl der ­FSJler seit den 70er Jahren kontinuierlich gestiegen, und hatte sich allein bis 2003/04 mehr als verzehnfacht. Auch die Zahl der Bufdis stieg und wird für 2017 mit rund 36.000 Personen angegeben. 35.000 BFD-Stellen fördert die Bundesregierung, um die Infrastruktur des Zivildienstes aufrechtzuerhalten. Einigen Einrichtungen mit MSHD mangelt es aber nach dem Wegfall der Zivis dennoch an Hilfskräften. Lokalen Berichten zufolge müssen dort etwa ehrenamtlich tätige Rentner aushelfen.

Die Kostenübernahme für den MSHD variiert je nach Situation der Betroffenen. Bei geringem Einkommen oder Vermögen kann nach Angaben des ASB der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten übernehmen. Wenn eine Pflegestufe vergeben wurde, übernimmt die Pflegeversicherung. Bei Erkrankung oder Fahrtkosten für Menschen mit Behinderung und Senioren übernehmen oft die Krankenkassen.

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