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Mehr Transparenz auf dem Konto

Kreditinstitute müssen ihre Kunden einmal im Jahr über Kosten informieren

Am 31. Oktober 2018 trat das Zahlungskontogesetz vollständig in Kraft, das auf die Europäische Zahlungskontenrichtlinie zurückgeht. Die Richtlinie hat zum Ziel, dass alle Verbraucher einen Kontozugang erhalten und durch bessere Kostentransparenz und schnelleren Kontowechsel mehr Preisdruck auf den Kontomarkt ausüben können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet die Maßnahmen, wie die Einführung einer Vergleichswebsite oder neue Entgeltinformationsblätter, grundsätzlich als positiv. In der Umsetzung zeigten sich jedoch einige Mängel. Seit 31. Oktober müssen Kreditinstitute ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, wie viel ihr Konto kostet. „Die künftigen Jahresabrechnungen sind eine gute Hilfestellung für Verbraucher. Sie erhalten damit eine vollständige Information“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. Viele Kosten seien bislang in den Kontoauszügen versteckt worden und für Verbraucher schwer auffindbar. Der Gesetzgeber hat Konto­institute zudem verpflichtet, Verbraucher künftig noch vor Vertragsabschluss über die Entgelte ihrer Kontomodelle zu informieren.

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