Rudolf Balmer über Frankreich auf der Anklagebank: Atomarer Kolonialismus
Frankreich ist bis heute stolz auf seine nukleare „Force de frappe“. Diesem militärischen Atompotenzial verdankt das Land nicht zuletzt den permanenten Sitz im UNO-Sicherheitsrat und die (etwas verblasste) Aura einer Großmacht. Wie es überhaupt dazu kam, ist aber eine weniger gloriose Geschichte. Damit diese nicht einfach verdrängt wird, hat der ehemalige Präsident von Französisch-Polynesien, Oscar Temaru, beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eine Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht.
Dank einer unabhängigen Gerichtsbarkeit soll ein Kapitel von Frankreichs „atomarem Kolonialismus“ aufgearbeitet werden. Das hat Temaru so vor einer UNO-Sonderkommission für Entkolonialisierung gewünscht. Er möchte namentlich die beiden noch lebenden ehemaligen Staatschefs aus der Zeit der Testserien, Valéry Giscard d’Estaing und Jacques Chirac, zur Verantwortung ziehen. Denn die französischen Behörden hätten die Versuche immer explizit gegen den Willen der Polynesier durchgeführt und für den Fall von Widerstand mit militärischer Bevormundung gedroht.
Die beiden Atolle Mururoa und Fangataufa, auf denen von 1966 bis 1996 insgesamt 193 Atomtests durchgeführt wurden, gehören zum französischen Überseeterritorium im Südpazifik, auf dem 270.000 Menschen leben. Sie sind in unterschiedlicher Weise von den Folgen des Spiels mit dem nuklearen Feuer betroffen: Wie stark die Gesundheit der Bewohner und ihre Umwelt geschädigt wurde, ist eine aktuelle Streitfrage, in die diese Klage vielleicht neues Licht bringen kann.
Wie viele Menschen (und Tiere) sind an den direkten und indirekten Folgen der Tests gestorben? Bei einem kurzen Besuch auf Polynesien hatte Ex-Präsident François Hollande 2016 zugesagt, dass über die Bedingungen der vorgesehenen Entschädigungen diskutiert werden könne. Seinem Nachfolger Emmanuel Macron gibt die neue Klage vor der internationalen Instanz die Chance, das Versprechen zu halten. So könnte das heutige Frankreich vor Gericht wenigstens für mildernde historische Umstände plädieren.
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