Neonazi-Konzert in Thüringen: Rechtsrock ohne Auflagen
Ein Gericht hat fast alle Auflagen gegen ein Rechtsrock-Konzert im thüringischen Magdala aufgehoben. Es gilt der Neonazi-Szene als Ersatz für das Konzert in Mattstedt.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seinem Beschluss eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar. Die Richter begründeten ihre Ablehnung der Auflagen vor allem damit, dass in der Kürze der Zeit keine genaue Prüfung der konkreten Gefahren mehr möglich sei. Hierfür machte das Gericht vor allem das kurzfristige Handeln der Behörden verantwortlich. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mehr angefochten werden.
Das Rechtsrock-Konzert an diesem Freitag und Samstag soll der rechten Szene als Ersatz für ein Neonazi-Konzert im thüringischen Mattstedt dienen. Es war wegen unklarer Eigentumsverhältnisse des Veranstaltungsgeländes von den Behörden verhindert worden.
In der 2.000 Einwohner-Gemeinde Magdala können die rechtsextremen Veranstalter auf gleich drei Grundstücke zurückgreifen, die ihnen für den Zeitraum vermietet wurden.
Im Fall von Magdala waren die Veranstalter gegen etwa ein Dutzend Auflagen der Versammlungsbehörde vorgegangen. Das Verwaltungsgericht billigte lediglich die zeitliche Begrenzung des Konzerts an beiden Tagen auf 22.30 Uhr. Das sei im Interesse der Anwohner geboten.
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