: Portal verklagt Ryanair
Der Pilotenstreik der vergangenen Woche sei die „logische Konsequenz“ aus der Personalpolitik des Billigfliegers, argumentiert eine Fluggastrechte-Firma
Das deutsche Fluggastrechte-Portal Flightright hat wegen der Streiks in der vergangenen Woche Klage gegen den irischen Billigflieger Ryanair eingereicht. „Wir kämpfen dafür, dass Fluggäste zu ihrem Recht kommen“, sagte Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice dem Handelsblatt vom Mittwoch. Der Streik sei „die logische Konsequenz von Ryanairs fragwürdiger Personalpolitik“.
Ryanair habe durch „jahrelanges Lohndumping und Salamitaktik bei Gesprächen mit den Gewerkschaften einen solchen Streik heraufbeschworen“, sagte de Felice weiter. Deshalb bestünden „keine Zweifel“, dass Ryanair verpflichtet sei, seinen Kunden Entschädigungen für den Flugausfall zu zahlen.
Ryanair hatte hingegen argumentiert, seine Passagiere nicht für Flugausfälle und -verspätungen infolge des aktuellen Streiks zu entschädigen. Alle betroffenen Kunden seien rechtzeitig umgebucht worden oder hätten den Preis des Flugtickets zurückerhalten. Darüber hinaus werde man aber wegen der „außergewöhnlichen Umstände“ keine Entschädigungen zahlen.
Ryanair sieht sich seit Längerem Vorwürfen ausgesetzt, seine Mitarbeiter deutlich schlechter zu bezahlen als andere Fluggesellschaften – auch aus dem Billigsegment. Das Unternehmen bestreitet dies. Erst im vergangenen Jahr hatte sich Ryanair nach langem Druck grundsätzlich bereit erklärt, Gewerkschaften anzuerkennen.
Am Mittwoch wollte die Gewerkschaft Verdi in der irischen Hauptstadt Dublin Tarifverhandlungen für die rund tausend Kabinenbeschäftigten der Fluggesellschaft in Deutschland beginnen. Die Dienstleistungsgewerkschaft fordert für das Personal mehr Geld und eine bessere Absicherung. Ryanair müsse die hiesigen Sozialstandards anerkennen.
Die Klage von Flightright wurde dem Zeitungsbericht zufolge am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Laut einer EU-Verordnung haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung bei Annullierungen oder Verspätungen von Flügen – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber ebenso wie widriges Wetter als einen solchen Umstand. Verbraucherschützer haben an dieser Sichtweise allerdings rechtliche Zweifel. (afp)
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