: Schutz vor Fluglärm am BER
Laut einem Gerichtsurteil werden Schallschutzausgaben in größerem Umfang als bisher erstattet
Tausende Anwohner des eventuell noch in diesem Jahrhundert zu eröffnenden Hauptstadtflughafens haben möglicherweise Anspruch auf mehr Lärmschutz. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss der Betreiber auch niedrige Zimmer, Wohnküchen und Wintergärten schützen. „Die Urteile haben Vorbildwirkung für das gesamte Schallschutzprogramm“, erklärte Kläger-Anwältin Franziska Heß am Mittwoch. Die Flughafengesellschaft will die Folgen erst beziffern, wenn sie das Urteil ausgewertet hat. Geklagt hatten drei Betroffene.
Mit Anwohnern gibt es seit Jahren Auseinandersetzungen darum, für welche Räume der Wohnung der Flughafen den Schallschutz bezahlen muss. So wies der Flughafen Anträge für Räume zurück, die niedriger sind als 2,40 Meter – der in der Brandenburger Bauordnung vorgesehenen Mindesthöhe für Aufenthaltsräume. In Berlin sind es 2,50 Meter.
Es gebe Tausende gleichgelagerte Fälle, teilten der Bürgerverein Berlin-Brandenburg und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer am Mittwoch mit. Die Verbände forderten, dass das Unternehmen schnell im Sinne der Betroffenen handele. Das Gericht hatte das Unternehmen erst 2013 gezwungen, den Lärmschutz für die Anwohner zu verbessern. Die Kosten für das Schallschutzprogramm verfünffachten sich auf 730 Millionen Euro.
Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen im Brandenburger Landtag forderten ein Umlenken der Flughafengesellschaft. „Das kleinliche Feilschen um wenige Zentimeter und Quadratmeter hat nun hoffentlich ein Ende“, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Tina Fischer.
Für die Linke sagte Matthias Loehr: „Mit diesem Urteil hat das jahrelange Ringen mit der FBB um wenige Zentimeter Raumhöhe und kleine Wohnküchen hoffentlich ein Ende.“ Die Grünen forderten das Unternehmen auf, rückwirkend alle Vereinbarungen zum Einbau von Schallschutz auf die neuen Anforderungen hin zu überprüfen und entsprechend zu ändern.
Insgesamt haben rund 26.000 Haushalte im Umfeld des Großflughafens an der Berliner Stadtgrenze Anspruch auf Schallschutz. Gut 21.000 haben entsprechende Anträge gestellt, knapp 20.000 haben die notwendigen Bescheide des Flughafens erhalten. Rund 6.000 davon erhalten eine finanzielle Entschädigung. Von den übrigen haben erst gut 3.000 Haushalte Dämmungen, Schallschutzfenster und Lüfter einbauen lassen – von Bürgerinitiativen ist immer wieder zu hören, dass Betroffene abwarten, ob sich die Schallschutzvorgaben nicht noch verbessern. (dpa)
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen